Der Jahresausblick 2024: durch den Steuerdschungel

Wieder liegt ein Steuerjahr hinter uns. Die Inflation (= gefährlichste Steuer der Welt 😉 hält uns weiterhin auf trapp, der Wirtschaftsstandort Österreich weilt eher im Krisenmodus.
Der ganz normale Wahnsinn also. Dennoch steht uns ein Jahr voller neuer Chancen bevor. Steuerlich gesehen: Was ist neu, was bleibt?

Das sind die Highlights:

1. Adieu Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv angelegt. Um der kalten Progression entgegenzuwirken, wurden die Tarifstufen erstmals bereits ab 1.1.2023 an die Inflation angepasst. Das soll auch 2024 geschehen. Wer eine Gehaltserhöhung im Ausmaß der Teuerung bekommt, fällt dann nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Tarifstufe.

2. Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrags für Selbstständige wird 2024 erhöht. Der Gewinnfreibetrag beträgt aktuell bis zu 15 % des Gewinnes. Der Grundfreibetrag wird auf Gewinne bis € 33.000 angehoben, somit können € 4.950 (=15% von € 33.000) automatisch als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

3. Steuerliche Benefits in Bezug auf Mitarbeiter

  • Überstunden: Zuschläge für 18 Überstunden monatlich können bis zu € 200 steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 wird der Betrag auf monatlich € 120 für 10 Überstunden (bisher € 86) angehoben.
  • Home-Office Regelungen, die in den Jahren 2021-2023 gegolten haben bleiben weiterhin bestehen.
  • Angehoben wird auch der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage sowie für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf € 400 / Monat.
  • Der steuerfreie Zuschuss der Kinderbetreuung wird auf € 2000 pro Kalenderjahr erhöht. Außerdem wird die Altersgrenze für Kinder von 10 auf 14 Jahre erhöht.

4. Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird erhöht

Die Dienstgeberabgabe erhöht sich mit 01.01.2024 von 16,40 % auf 19,40 %. Mit dem Ziel, dass die Anstellung von mehreren geringfügigen Beschäftigten (2024: Grenze 777,66 €) für den Arbeitgeber nicht günstiger ist als der Einsatz von Vollzeit Beschäftigten .
Diese umfasst die DG-Beiträge zur Kranken -und Pensionsversicherung, sowie NEU: Arbeitslosenversicherung (zu 14,90 Prozent)

Hinweis: Die Dienstgeberabgabe ist nur dann zu zahlen, wenn die Summe der Gehälter aller geringfügig Beschäftigten im Betrieb die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024 also EUR 777,66) übersteigt.

5. Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Januar 2026 ausgeführt werden sollen, entfällt die Umsatzsteuer.
Dabei wird für die Leistung ein Nullsteuersatz ohne Verlust des Vorsteuerabzugs angewendet. Bestimmte Rahmenbedingung sind zu beachten.

6. Senkung der Mindestkörperschaftsteuer

Die Mindestkörperschaftsteuer soll ab 1.1 2024 für GmbHs und Flexi-GmbHs nur mehr € 500 pro Kalenderjahr betragen, bei einem Stammkapital von € 10.000 unabhängig vom Gründungszeitpunkt der Gesellschaft.

7. Sonstiges

• E-Card Gebühren fallen an, für Personen, die zum Stichtag 15.11 ein Krankenversicherungsschutz. Für das Jahr 2025 ist am 15.11.2024 ein Service-Entgelt in Höhe von € 13,80 fällig.
• ORF-Beitrag: Die GIS-Gebühr fällt und der ORF-Beitrag kommt 2024. Dieser beträgt für die Jahre 2024-2026 € 15,30 / Monat. Der neue ORF-Beitrag gilt nun auch für Unternehmen. (hier gilt eine Staffelung abhängig von der Summe der Arbeitslöhne, die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer sind)

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