Doppelte Buchführung: Das musst Du als Unternehmer wissen

Unternehmer-Regel #1: Wer ein Business führt, muss einen Überblick über seine Zahlen haben – und seine wirtschaftlichen Vorgänge aufzeichnen.

1×1 der BWL: Was heißt Doppelte Buchführung? Von Papyrusrollen zu modernen Buchungssystemen

Wir haben in unseren Geschichtsbüchern gegraben – OK, wir haben Wikipedia gefragt, wir leben ja immerhin im Zeitalter der Digitalisierung 😉 – und uns näher angesehen, woher der Begriff „doppelte Buchführung“ eigentlich kommt.

Erste Ansätze findet man 3500 v. Chr. bei den Sumerern (Volk im südlichen Mesopotamien), wo Abrechnungen für Brot und Bier auf Tontafeln in der sich entwickelnden Keilschrift vorgenommen wurde. Später folgten in Ägypten erste Darstellungen von Soll und Haben auf Papyrusrollen. Aus der Zeit um 200 n. Chr. sind in Indien die ersten Loseblattbuchführungen auf präparierten Palmblättern erhalten.

Unter den Handbüchern zur Buchführung, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstehen, findet sich auch der Kaufmann Benedetto Cotrugli, der zum ersten Mal die Methode der doppelten Buchführung beschreibt. Umfassend wird sie aber erst 1494 vom venezianischen Mönch Luca Pacioli dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Doppelte Buchführung heute:

Papyrusrollen waren gestern. Heute werden Buchhaltungssysteme wie BMD für die Aufzeichnung wirtschaftlicher Vorgänge verwendet. Bei der doppelten Buchführung werden die Einnahmen und Ausgaben zweimal erfasst, d.h. auf zwei Konten gebucht: Das Konto, auf welchem die Bewegung stattfand (z. B. auf Deinem Bankkonto oder in der Kasse), und das Gegenkonto – wozu das Geld verwendet wurde (z.B. Reisekosten, Büromaterial, Wareneinkaufskosten).
Die doppelte Buchführung hat den Vorteil, zahlreiche zusätzliche Informationen zu erhalten, die für Dein Unternehmen relevant sind (z.B. wieviel Geld für bestimmte Zwecke ausgegeben wurde und wer Dir wie viel schuldet). Der Erfolg des Unternehmens ist dadurch messbar und kann gesteigert werden.

Ich bin Einzelunternehmer – bin ich zur Doppelten Buchführung verpflichtet?

Das kommt auf Deinen Umsatz an.
Zur doppelten Buchführung verpflichtet bist Du, wenn:

  • Dein Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 oder in einem Jahr 1.000.000 überschreitet (Einzelunternehmer & Personengesellschaften)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), GmbH & Co KG (unabhängig vom Umsatz)

Für Freiberufler, zu denen z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte gehören, gilt keine Pflicht zur Doppelten Buchführung. Diese kann aber freiwillig gemacht werden.

Brauche ich für meine Buchführung einen Steuerberater?

Wenn Du selbst über betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Wissen verfügst und dieses praktisch umsetzen kannst, dann ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig.

Ein Kleinunternehmer kann die Buchführung selbst übernehmen.

Natürlich hat ein Steuerberater immense Vorteile. Mit seiner Erfahrung wirst Du bei Buchhaltung und Bilanzierung unterstützt und er hilft auch, Steuern zu sparen. Steueroptimierung ist hier das Zauberwort.

Bei der doppelten Buchführung sieht die Sache schon etwas anders aus. Du bist zwar nicht verpflichtet, einen Steuerberater heranzuzuziehen, da jedoch ist der Aufwand deutlich komplexer ist als bei der einfachen Buchführung (Einnahmen/Ausgabenrechnung), solltest Du überlegen, ob ein Steuerberater von Vorteil wäre.

Du bist Dir nicht sicher? Gerne kannst Du Dir einen ersten Eindruck beim ersten (kostenlosen!)Erstgespräch holen.

TIPP

Im Gegensatz zur Einnahmen Ausgaben Rechnung (EAR) kannst Du in Deinen Jahresabschluss auch noch nicht bezahlte Geschäftsfälle aufnehmen. Z. B. Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (Stichwort: Bilanzerstellung), Vorsorgen für noch nicht konsumierte Urlaube oder Eingangsrechnungen, die zwar das Bilanzjahr betreffen, aber zu spät ausgestellt wurden.

 

 

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