Die USt-Meldung für Kleinunternehmer: Was hat sich geändert?

Als Unternehmer ist man selbst und STÄNDIG und daher von den manchmal „lästigen“ Verpflichtungen des Finanzamts nicht gefeit. Als Kleinunternehmer sind die Spielregeln etwas anders: bis einschließlich 35.000 Euro Jahresumsatz ist man von der Umsatzsteuer (USt) befreit… doch es gibt auch Ausnahmen, und zwar die folgenden: innergemeinschaftlicher Erwerb (Warenkauf im EU-Raum) und sonstige Leistungen, bei welchen das Reverse Charge System (Umkehr der Steuerschuld) in Kraft tritt.

Ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung erhalten….

Bei einigen Klienten ist es kürzlich zu Schätzungsbescheiden in der Größenordnung von wenigen Euro gekommen. Das ist darauf zurückzuführen, dass ein Antrag auf eine UID-Nummer gestellt wurde, mit den Angaben, dass diese für innergemeinschaftlichen Erwerb (ig Erwerb) bzw. Reverse Charge Umsätze benötigt wird. Und weil aus der Einkommensteuererklärung nicht zu erkennen ist, ob darin solche Umsätze enthalten sind.

Heller Consult erklärt: Mit der UID-Nummer könnte theoretisch die Steuerschuld auf den Kleinunternehmer übergehen, ergo Erklärungspflicht in Österreich. Auf der anderen Seite dürfen die allfälligen auf die ig Erwerbe bzw. Reverse Charge Umsätze entfallenden Vorsteuern erst in der UVA und spätestens in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden.

Um die korrekte Besteuerung sicherzustellen, besteht nunmehr die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung für alle „Kleinunternehmer“, die die UID-Nummer beantragt haben.
Die Umsatzsteuererklärung ist jedenfalls abzugeben, wenn keine UVAs eingereicht wurden.

Was bedeutet das nun für mich als Kleinunternehmer?

Die Aufforderungen zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung werden vom Finanzamt automatisiert versendet. Setze Dich gerne mit dem Steuerberater des Vertrauens in Verbindung, oder leite ihm diese Aufforderung weiter, sofern Du eine erhalten hast.
Bitte schau Dir auch Deine Eingangsrechnungen an, ob die Leistungen mit oder ohne die ausländische Umsatzsteuer fakturiert wurden, damit Du steuerlich auf der richtigen Seite bleibst!

Bei Fragen wende Dich gerne an unsere Kanzlei.

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