
Mit diesem Jahr ergab sich eine nicht unbedeutende Änderung bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Eine kurze Auffrischung Als Kleinunternehmer sind Sie unecht umsatzsteuerbefreit. Das heißt, es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer sind UnternehmerInnen, die den Sitz in Österreich haben und die Umsatzgrenze von 30.000 Euro jährlich nicht überschreiten. Es kommt auf […]