Beweisvorsorge: Betriebsprüfungen souverän meistern

Der Schrecken des Unternehmer-Seins: die Betriebsprüfung. Steht das Finanzamt plötzlich vor der Tür, kommt der eine oder andere Unternehmer schon mal ins Schwitzen. Fakt ist, jedes Unternehmen wird mehr oder weniger geprüft. Um den Stresspegel so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir, bereits im Vorfeld, möglichst umfangreich zu dokumentieren, sollte es unter Umständen zu einer Nachfrage durch das Finanzamt kommen.

Beweisvorsorge: Einen kühlen Kopf bewahren, auch in unangenehmen Situationen

Ein vorausschauender Unternehmer bewahrt in unangenehmen Situationen einen kühlen Kopf und geht seinen Pflichten nach, alle Geschäftsfälle sorgfältig zu dokumentieren. (Welche Unterlagen bei einer Betriebsprüfung zur Verfügung gestellt werden müssen, kannst Du hier nachlesen) Kommt es bei diesen unter Umständen zur Nachfrage, so lautet die Devise: Risiken minimieren, Prüfungsprozess reibungsloser gestalten – rechtzeitig vorsorgen und Beweise sammeln:

  • Aktenvermerke anlegen
  • Eigenbelege sammeln
  • Fotos anfertigen
  • Reisepasskopien von nicht/wenig bekannten Personen anschaffen
  • sich in den Kopf eines Prüfers, einer Prüferin hineinversetzen.

Hinweis: Buchhaltungsunterlagen sind in Österreich 7 Jahre aufzubewahren. Dasselbe gilt auch für diese Beweisvorsorgen. Durch konkrete Nachweise bei einer Betriebsprüfung können die erforderlichen Belege leicht vorgelegt werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise Betriebsausgaben als ordnungsgemäß anerkannt werden.

Achtung Mythos: “Wenn ich den Steuerberater wechsle, bekomme ich eine Betriebsprüfung”. Wir haben schon viele neue Kunden von ehemaligen Steuerberatern übernommen und natürlich auch den einen oder anderen Kunden an einen Kollegen weitergereicht. Von 100 Fällen stand bei keinem einzigen plötzlich die Steuerprüfung vor der Tür. Daraus leite ich persönlich ab: Es gibt keine Korrelation zwischen dem Wechsel des Steuerberaters und einer Betriebsprüfung.

Wie entscheidet ein Richter im Falle des Falles, ob etwas als bewiesen angesehen wird oder nicht?

In Österreich folgen Richter:innen dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Demnach liegt es in ihrer Verantwortung, aufgrund ihres eigenen Ermessens zu entscheiden, ob etwas als bewiesen angesehen wird oder nicht. Diese Entscheidungen müssen auf der Grundlage ihres besten Wissens und Gewissens sowie ihrer persönlichen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis getroffen werden. Richter sind verpflichtet, die Überlegungen, die zu ihrem Urteil geführt haben, in ihrer Entscheidung zu begründen

 

„Betriebsprüfungen zählen zu den unangenehmsten Verpflichtungen im Geschäftsleben. Doch sind sie auch eine Chance, um Schwachstellen im Unternehmen zu erkennen.” – Elisabeth Heller

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