Betriebsprüfung – Wann bin ich dran?

Wer schon einmal eine Betriebsprüfung durchlaufen hat, weiß Bescheid: Das kostet Zeit und Nerven. Alle anderen fragen sich wahrscheinlich, ob sie die nächsten sind und vor allem wann.

Tatsache ist: Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft

Die Auswahl der geprüften Unternehmen erfolgt nach verschiedenen Kriterien:

  • Wenn die letzte Prüfung schon länger zurück liegt, ist die Wahrscheinlichkeit für eine nächste Prüfung größer
  • Je größer das Unternehmen, desto häufiger wird es geprüft
  •  Unternehmen werden auch elektronisch mittels Zufallsprinzip ausgewählt
  •  MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung können ebenfalls eine Prüfung anregen

Wann werde ich informiert, dass mein Unternehmen geprüft wird?

Vorerst beschafft sich der/die PrüferIn die Akten des ihm/ihr zugeteilten Prüfungsfalles. Normalerweise erstreckt sich der Prüfungszeitraum auf die letzten drei Jahre. Danach muss der/die PrüferIn sich beim Unternehmen bzw. dessen VertreterIn (im Normalfall die Steuerberatung) ankündigen. Und zwar mindestens eine Woche vor Prüfungsbeginn.

Kann der Betriebsprüfer auch die Betriebsräumlichkeiten besichtigen?

Zur Beruhigung: Normalerweise finden Betriebsprüfungen in den Räumlichkeiten Ihrer Steuerberatung statt. Aber dennoch hat der Prüfer den Betrieb zu Beginn oder während der Prüfung eingehend zu besichtigen. Das ist übrigens im Gesetz ebenso vorgesehen wie eine eventuelle Auskunftserteilung durch den/die UnternehmerIn. Denn keine Unterlage und kein noch so umfangreiches Zahlenwerk können das jeweilige Tagesgeschäft wiedergeben. Die Gefahr außerordentlicher Informationsgewinnung durch harmlos klingende Fragen direkt bei der Besichtigung ist sehr groß. Aus diesem Grund ist die Anwesenheit des steuerlichen Vertreters unbedingt anzuraten.

Was passiert während der Prüfung?

Der/die PrüferIn muss sich in jedem Fall ausweisen und den Prüfungsauftrag vorlegen.
Achtung: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist seit 1. Oktober 2014 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Welche Unterlagen muss ich zur Verfügung stellen?

Damit der/die PrüferIn „alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse“ prüfen kann, müssen ihm/ihr die dafür erforderlichen Informationen zugängig gemacht werden:

  • Buchhaltungsdaten – in Form von Druck- oder Exportdateien
  • Grundaufzeichnungen
  • Belege
  • Verträge
  • Kostenrechnung, etc.

Im Zuge der Betriebsprüfung werden in mehreren Zwischenbesprechungen unklare Sachverhalte ausgeräumt. Auch dafür steht in der Regel Ihr/e steuerliche/r VertreterIn zur Verfügung!

Wie lange dauert die Betriebsprüfung?

Das hängt u.a. auch von Ihnen ab:

  • Wenn Sie bei der Ablage Ihrer Belege und Buchhaltungsunterlagen den standardisierten Regeln folgen sparen Sie eine Menge Zeit!
  • Ihre Steuerberatung kommt dadurch in der Bilanzerstellung zügig voran
  • Sie sparen Prüfungszeit
  • Sie vermitteln durch geordnete Aufzeichnungen und Belege eine gewisse Ordnungsmäßigkeit
  • Wenn Sie bereits mit der Ankündigung der Prüfung beginnen, erforderliche Unterlagen zusammenzustellen und einen geeigneten Platz für den/die PrüferIn suchen, vermeiden Sie Leerläufe. Dafür wird in der Regel Ihre steuerliche Vertretung sorgen.

Was passiert am Ende der Betriebsprüfung?

Formaler Schluss der Betriebsprüfung ist die Schlussbesprechung, zu der gegebenenfalls der Abgabenpflichtige sowie der steuerliche Vertreter zu laden sind. Hier wird das Prüfungsergebnis eingehend erörtert und Sie haben als Abgabenpflichtige/r die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Über die Inhalte der Schlussbesprechung wird eine Niederschrift verfasst, die von allen BesprechungsteilnehmerInnen zu unterfertigen ist. Der/die PrüferIn verfasst weiters einen Bericht über das Ergebnis der Betriebsprüfung, in dem alle getroffenen Feststellungen und deren steuerliche Auswirkungen erläutert werden. Dieser Bericht ist die Grundlage für den Erlass der geänderten Steuerbescheide. Gegen diese Bescheide kann das ordentliche Rechtsmittel der Berufung erhoben werden.

Haben Sie noch immer ein ungutes Gefühl beim Thema Betriebsprüfung? Dann kontaktieren Sie mich!

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