Alle Jahre wieder… kommt die Steuererklärung und mitunter so manch graues Haar.
Aber nicht verzagen, Heller Consult fragen.
Diese Fragen aus unserem Steueralltag haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Ich bin Einzelunternehmer – muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Buchführende Einkommensteuerpflichtige müssen unabhängig von der Höhe des Einkommens eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Somit kannst Du davon ausgehen, dass Du als Unternehmer im Regelfall eine Einkommensteuererklärung einreichen musst. Jedenfalls aber dann, wenn Dein Einkommen als unbeschränkt Steuerpflichtiger 11.000 Euro (oder 12.000 Euro für ArbeitnehmerInnen) jährlich übersteigt.
Wie lange habe ich Zeit, um die Steuererklärung 2020 einzureichen?
Folgende Fristen sind für das Einreichen der Steuererklärung in der Regel gegeben:
30.04.2021 (Papier)
30.06.2021 (Finanzonline)
31.03.2022 (Steuerberater)
Das sind die allgemeinen Fristen. Corona bedingt können diesen Fristen verlängert (nicht verkürzt!) werden.
Kann die Frist für die Abgabe verlängert werden?
Auf begründeten Antrag hin kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden. Dieser Antrag kann im FinanzOnline elektronisch eingebracht werden. Mit einer steuerlichen Vertretung hingegen hast Du in der Regel für die Einreichung länger Zeit.
Hat Covid Auswirkungen auf steuerliche Fristen 2021?
Derzeit wissen wir noch nicht, ob es nicht zu generellen Fristverlängerungen kommen wird – daher schau wieder in unserem Blog vorbei.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgebe?
Erfolgt die Abgabe nicht rechtzeitig, hast Du mit Versäumniszuschlägen und Anspruchszinsen zu rechnen.
Anspruchszinsen bei Steuernachzahlungen 2020
Noch nicht veranlagte Nachzahlungen an Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Jahres 2019 unterliegen ab 01.Oktober 2020 der Anspruchsverzinsung. Eine Anzahlung in Höhe der erwarteten Nachforderung kann bis 30.09.2020 auf das Finanzamtskonto geleistet werden. Dasselbe gilt in der Regel für 2020.
Derzeit beträgt der Zinssatz 1,38%. Unter einem Betrag von EUR 50,00 werden keine Anspruchszinsen festgesetzt.
Covid19: Für Nachforderungen, die für den Veranlagungszeitraum 2020 festzusetzen wären, werden im Jahr 2021 ausnahmsweise keine Anspruchszinsen vorgeschrieben.
Zur Info: Du musst nicht nur Anspruchszinsen bezahlen, sondern im umgekehrten Fall, also wenn die Finanz Dir Geld schuldet, kannst Du Anspruchszinsen erhalten.
Achtung: Anspruchszinsen sind steuerneutral. D.h. Du kannst sie nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Im umgekehrten Fall, also wenn Du Geld von der Finanz bekommst, auch nicht.
Kann ich die Steuererklärung auch ohne Steuerberater machen?
Wenn Du selbst über betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Wissen verfügst und dieses praktisch umsetzen kannst, dann ist ein Steuerberater nicht zwingend notwendig.
Der Steuerberater kann Dir das meiste aus der Steuer herausholen. Er weiß genau, worauf es bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung ankommt und die Frist der Abgabe kann verschoben werden. Steueroptimierung ist hier das Zauberwort.
Wo finde ich die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2020?
Die neuen Formulare der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2020 sind im FinanzOnline verfügbar.
Wo finde ich eine Ausfüllhilfe zu Arbeitnehmerveranlagung 2020?
Ab sofort können Arbeitnehmerveranlagungen für das Kalenderjahr 2020 im FinanzOnline eingegeben und übermittelt werden.
Ausfüllhilfe findest Du Hier.
Wichtig: Der gesetzliche Abgabetermin für den Arbeitgeber ist in diesem Jahr der 01. März 2021. Es kann Corona-bedingt zu Verzögerungen kommen.
Eine Vorberechnung und Bescheiderstellung ist erst dann möglich, wenn alle Lohnzettel und Meldungen vom Arbeitgeber übermittelt wurden.
Und was machst Du so? Machst Du lieber Deine Steuererklärung oder Deine Wäsche? 😉
Hinterlass uns doch einen Kommentar.
Brauchst Du tatkräftige Unterstützung bei Deiner Steuererklärung 2020, dann vereinbare mit uns ein kostenloses Erstgespräch.