USO-Prüfung: was nun?

Nein, USO ist hier nicht der griechische Anisschnaps, sondern die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. Umsatzsteuernachschau.

Unter einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (hier im Text nur kurz USO genannt) versteht man eine abgabenrechtliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen. Die USO unterscheidet sich von einer Betriebsprüfung dadurch, dass nicht alle 12 Monate eines Jahres überprüft werden. Der Zeitraum umfasst normalerweise definierte Zeiträume.

Wie kommt es zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung?

Ganz einfach: Wenn Sie nicht regelmäßig Ihre monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuerzahlungen vornehmen, bei Unregelmäßigkeiten oder bei  einem Umsatzsteuerguthabens kann es zu einer Umsatzsteuernachschau kommen.  Erhält das Finanzamt nicht laufend dieses Datenmaterial, werden etwaige Abweichungen genau beobachtet. Die USO ähnelt, was den Ablauf betrifft, einer Außenprüfung. Es werden alle für die Umsatzsteuer maßgeblichen Belege geprüft. Eine Umsatzsteuersonderprüfung kann jederzeit angesetzt werden und ist unabhängig von der Jahresumsatzsteuererklärung.

Prüfungsvorgang

Das Finanzamt ermittelt softwareunterstützt Unternehmen, die einen längeren Zeitraum hindurch weder Umsatzsteuerzahlungen geleistet noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben. Bei einer USO müssen alle Rechnungen, die Buchhaltungsunterlagen, das Datenmaterial und die Umsatzsteuerberechnung vorgelegt werden.

Zeitlicher Ablauf

  • Der Prüfungsauftrag hat den Gegenstand der vorzunehmenden Prüfung sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten Die Terminvereinbarung erfolgt meist telefonisch und üblicherweise eine Woche vor Prüfungsbeginn.
  • Der Prüfungsauftrag hat den Prüfungsgegenstand, den Zeitraum, den Namen des Prüfers und das Datum der Prüfung zu enthalten.
  • Die Prüfung erfolgt üblicherweise in den Geschäftsräumen des Steuerberaters. Eine Prüfung im Amt passiert nur dann, wenn keine Geschäftsräume vorhanden sind.
  • Am Prüfungstag werden alle umsatzsteuerrelevanten Unterlagen überprüft. Dies kann auch Verträge wie Leasingverträge oder Mietverträge betreffen. Besonderes Augenmerk wird auf die Richtigkeit der Vorsteuer und deren Verbuchung gelegt.
  • Es liegt im Ermessen des Prüfers, die Geschäftsräumlichkeiten zu besichtigen und vor Ort in Unterlagen Einsicht zu nehmen.
  • Nach Abschluss der Prüfung und Eingabe im System des Finanzamts ist üblicherweise ein schriftlicher Bericht zu erstellen. Diesen erhalten Sie ebenfalls und können dazu Stellung nehmen.
  • Nach Annahme des Berichts erhalten Sie gegebenenfalls korrigierte Steuerbescheide.

Achtung: Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die USO durch den Prüfer ausgedehnt und in eine „normale“ Betriebsprüfung umgewandelt wird.

Welche Rechte haben Sie bei jeder Prüfung?

Prüfer müssen folgende Rechte des/der Steuerpflichtigen berücksichtigen:

  • Recht auf ein faires Verfahren: Aspekte zugunsten des/der Steuerpflichtigen sind zu ermitteln und zu berücksichtigen.
  • Recht auf Parteiengehör: Der/die Steuerpflichtige muss in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit haben, seine/ihre Rechte wahrzunehmen und sich zu äußern.
  • Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses:  Steuerliche Angelegenheiten des/der Steuerpflichtigen müssen geheim gehalten werden.
  • Recht auf Wahrung des Berufsgeheimnisses: Gilt vor allem bei Ärzten, Psychotherapeuten, sowie Rechtsanwälten etc.
  • Recht auf Akteneinsicht: Von der Akteneinsicht in den Akt des Prüfers ist ausgenommen: Interne Protokolle,  Erledigungsentwürfe sowie Unterlagen, deren Einsicht die Interessen Dritter schädigen würde.

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