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USO-Prüfung: was nun?

Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. Umsatzsteuernachschau

Nein, USO ist hier nicht der griechische Anisschnaps, sondern die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. Umsatzsteuernachschau.

Unter einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung (hier im Text nur kurz USO genannt) versteht man eine abgabenrechtliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen. Die USO unterscheidet sich von einer Betriebsprüfung dadurch, dass nicht alle 12 Monate eines Jahres überprüft werden. Der Zeitraum umfasst normalerweise definierte Zeiträume.

Wie kommt es zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung?

Ganz einfach: Wenn Sie nicht regelmäßig Ihre monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuerzahlungen vornehmen, bei Unregelmäßigkeiten oder bei  einem Umsatzsteuerguthabens kann es zu einer Umsatzsteuernachschau kommen.  Erhält das Finanzamt nicht laufend dieses Datenmaterial, werden etwaige Abweichungen genau beobachtet. Die USO ähnelt, was den Ablauf betrifft, einer Außenprüfung. Es werden alle für die Umsatzsteuer maßgeblichen Belege geprüft. Eine Umsatzsteuersonderprüfung kann jederzeit angesetzt werden und ist unabhängig von der Jahresumsatzsteuererklärung.

Prüfungsvorgang

Das Finanzamt ermittelt softwareunterstützt Unternehmen, die einen längeren Zeitraum hindurch weder Umsatzsteuerzahlungen geleistet noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben. Bei einer USO müssen alle Rechnungen, die Buchhaltungsunterlagen, das Datenmaterial und die Umsatzsteuerberechnung vorgelegt werden.

Zeitlicher Ablauf

Achtung: Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die USO durch den Prüfer ausgedehnt und in eine „normale“ Betriebsprüfung umgewandelt wird.

Welche Rechte haben Sie bei jeder Prüfung?

Prüfer müssen folgende Rechte des/der Steuerpflichtigen berücksichtigen:

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