Fusion von Betrieben

Steuerberatung für Handwerker – Teil 5: Fusion & Expansion

Betriebsgrößen schwanken natürlich je nach Innung, sind jedoch österreichtypisch. Auftragseingänge und Umsätze fokussieren sich stark auf jene Betriebe, welche 10 bis 19 bzw. 20 und mehr Beschäftigte einsetzen. In diesem Segment wird die Geschäftslage und Entwicklung als gut und ausbaufähig beurteilt.

Fusionen – Kooperationen – Zusammenschlüsse?

Für mich leitet sich hier die Frage ab, ob eine Veränderung der Betriebsgrößen und somit Mitarbeiteranzahl bei den Firmen ansteht. Wird es zu Unternehmenskooperationen, Zusammenlegungen oder Aufkäufen kommen?

Die Spitzenreiter in Bezug auf Auftragseingänge sind Oberösterreich, das Burgenland und Tirol. Die Geschäftslage in Kärnten war im ersten Quartal dürftig, sie wird aber ab der zweiten Jahreshälfte wieder anziehen. Interessanterweise geht die Post insbesondere im Burgenland, in Oberösterreich und teilweise in Wien ab. Über freie Kapazitäten verfügen insbesondere Betriebe in Salzburg und in Wien. D.h. es ist eine Ungleichverteilung ist festzustellen. Der gesamte Handwerksbereich ging von einer gewissen Stabilität im Jahr 2018 aus.

Eigenschau: Aussagekräftiges Zahlenwerk gefällig?

Und wie schaut es in Ihren Betrieb aus? Haben Sie einen klaren Blick für Ihre Zahlen? Sehen Sie Ihre strategischen und finanziellen Ziele klar oder braucht es noch einer Schärfung, eines Finetunings?

Sie haben hierzu Fragen?

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Gerade zu Beginn bilden Handwerker ihr Zahlenwerk in Form von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen (EAR) ab. Wenn sich eine gewisse Größe einstellt, dann sind sie steuerrechtlich nach der Bundesabgabenordnung (BAO) verpflichtet, das Geschäftsergebnis auf Basis einer doppelten Buchhaltung zu führen. Das trifft natürlich auch für die GmbH zu.

Die Aussagekraft des Rechnungswesens

Ich gehe hier nicht im Detail auf die rechtlichen Unterscheidungsmerkmale ein, aber die Abgrenzungen im betrieblichen Rechnungswesen sind aus meiner Sicht ein Quell von Fehlinterpretationen, wenn sie nicht sorgfältig bearbeitet werden.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen (EAR) basieren auf reinen Zahlungsflüssen. Wenn es zu Verschiebungen bei den Zahlungsgewohnheiten von Kunden kommt und andererseits Ausgaben cashmässig anders anfallen als das Jahr zuvor, sind Vergleiche schwierig, die Aussagekraft sinkt.

Aber auch bei der doppelten Buchhaltung sind nicht immer Verifizierbarkeit und Vergleiche möglich, wenn innerbetriebliche Aufzeichnungen nicht exakt erfolgen.

Was heißt das konkret?

Wie sieht es mit noch nicht abgerechneten Leistungen aus? Manche größere Bauaufträge lassen Zwischenabrechnungen zu, aber solche müssen genau mit dem schon erbrachten Leistungsvolumen abgestimmt werden. Oft wird auf Basis von Verträgen bei 30%/30%/40 % eine Cashbetrachtung vorgenommen, aber ob die Leistungen bereits zu 30 % erbracht wurden, wird nicht immer abgestimmt.

Ist noch etwas unklar?

Gerne gehen wir alle Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Hier sind unsere Daten zur Anmeldung zu einem kostenlosem Erstgespräch.

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