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Kinderbetreuungsgeld – Diese Updates gibt es!

Seit dem 01. März 2017 gelten neue Regelungen für das Kindergeldbetreuungssystem.

Für Eltern, deren Kinder nach dem 01. März 2017 geboren werden, gelten nicht mehr die vier Pauschalvarianten, sondern das Kinderbetreuungsgeld-Konto mit einer fixen Summe pro Kind. Weiterhin besteht auch noch die Möglichkeit eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto als pauschale Leistung

Grundsätzlich hängt die Bezugshöhe von der Bezugsdauer ab.  Dies bedeutet je länger die Anspruchsdauer ist, desto geringer ist der Tagesbetrag.
Die Bezugsdauer wird hierfür in zwei Modelle aufgeteilt:

  • Modell 1 (nur ein Elternteil bezieht das Betreuungsgeld) von 365 bis zu 851 Tagen ab dem Tag der Geburt
  • Modell 2 (beide Eltern beziehen das Betreuungsgeld) von 456 bis 1.063 Tage ab der Geburt. -> Wichtig bei Modell 2: 20 Prozent der Gesamtanspruchsdauer pro Kind sind dem anderen Elternteil ohne Übertragungsmöglichkeit vorbehalten.

Bei der kürzest gewählten Bezugsdauer von 365 Tagen ab der Geburt (bei einem Elternteil) bzw. 456 Tagen (bei beiden Eltern) steht Ihnen ein Tagesbetrag von 33,88 Euro pro Tag zu. Bei der doppelten Bezugsdauer von 730 Tagen (1.460 Tage) steht Ihnen der halbe Tagesbetrag von 16,94 Euro zu.

Der Tagesbezug kann somit zwischen 14,53 Euro bis 33,88 Euro liegen.

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Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird nur denjenigen Personen ausbezahlt, die in den sechs Monaten vor der Geburt eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt haben.
Prinzipiell kann man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bis höchstens 365 Tage nach der Geburt beziehen. Es ist für die Personen gedacht, die sich nur für eine kurze Zeit aus ihrem Beruf zurückziehen wollen und sich in einer höheren Einkommensklasse befinden.

Falls beide Elternteile das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen wollen, gibt es die Möglichkeit die Bezugsdauer bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes zu verlängern.

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