Wissenwertes zum Wochengeld

Wissenswertes zum Wochengeld

Für das Wochengeld, welches werdenden Müttern zusteht, gibt es einige Regelungen, die manchen vielleicht noch nicht bewusst waren.

Hier stellen wir Ihnen die Regelungen noch einmal gebündelt vor und weisen auf die Besonderheiten hin.

Zuerst das Wochengeld – was ist das genau?

Ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin dürfen werdende Mütter nicht mehr beschäftigt werden und befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld dient dabei als finanzieller Ersatz für das entfallende Einkommen und wird von der Gebietskrankenkasse bezahlt.

Ab wann steht das Wochengeld zu?

  1. Die letzten acht Wochen vor dem Geburtstermin
  2. Am Tag der Entbindung
  3. Acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt)
  4. Bei einem vorzeitigen Mutterschutz zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mutter und Kind bereits ab Beginn dieses vorzeitigen Mutterschutzes

Was passiert, wenn ein Kind zu früh kommt?

Im Falle einer Geburt vor dem errechneten Termin erweitert sich der Anspruch auf Wochengeld nach der Geburt um die Zeit, die das Kind zu früh geboren ist. Somit steht Ihnen vor und nach der Geburt ein Wochengeld von mindestens 16 Wochen zu.

Wie ist das vorgeschriebene Beschäftigungsverbot vor der Schutzfrist zu verstehen?

Falls eine Fachärztin oder ein Facharzt vor Beginn des achtwöchigen Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot vorschreibt, wird auch in diesem Fall für die Dauer des Beschäftigungsverbots Wochengeld ausbezahlt.

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In welcher Höhe steht mir Wochengeld zu?

Bei unselbständig erwerbstätigen Frauen orientiert sich die Höhe des Wochengeldes am Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor der achtwöchigen Mutterschutzfrist. Ebenso haben sie einen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonderzahlungen, darunter fallen z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Freie Dienstnehmerinnen haben auch einen Anspruch auf ein einkommensabhängiges Wochengeld.

Bekommt man Wochengeld bei einer Bildungskarenz?

Ja, es besteht ein Anspruch auf Wochengeld.  Dessen Höhe orientiert sich am Arbeitsverdienst der letzten drei Monate vor der Bildungskarenz.

Bekommt man Wochengeld, wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wird?

Im Falle, dass der Mutterschutz ab dem 01.März 2017 begonnen hat,  haben Mütter nur dann einen Anspruch auf Wochengeld, wenn sie für das Kind, für das sie im Moment Kinderbetreuungsgeld kriegen, auch einen Wochengeldanspruch besaßen. Hier richtet sich die Höhe des Wochengeldes allerdings nach der Höhe des zuvor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.

Das Thema Kinderbetreuungsgeld werden wir uns in nächsten Blogartikel noch genauer anschauen!

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