Gestern klingelte mein Handy im Minutentakt. Das Hochwasser ging nicht spurlos an uns vorbei. Doch eine Nachricht hat mich besonders berührt.
Das frisch renovierte Studio im Keller eines Unternehmer-Kollegen, in das er sehr viel Geld investiert hatte, stand komplett unter Wasser. Die Versicherung deckt nicht den gesamten Schaden. Ohne zu zögern, fragte ich: was kann ich tun?
Wenn Deine gesamte Existenz gefährdet ist, was bleibt dann noch? Nicht aufzugeben und sich gegenseitig zu unterstützen. Ein kraftvolles Netzwerk aus Unternehmern, die in Zeiten von Hochwasser füreinander einstehen. Tage später wird erst das Ausmaß dieser Katastrophe zu sehen sein. Finanziell und emotional.
Mit diesem Blogartikel möchten wir auch einen kleinen Beitrag dazu leisten:
Solidarität unter Unternehmern: Wo bekommst Du Hilfe?
Wir rücken als Gemeinschaft enger zusammen – der eine hilft dem anderen, unabhängig von politischen Ansichten, denn wir Österreicher wissen, dass unser Zusammenhalt gerade in Krisenzeiten eine wichtige volkswirtschaftliche Stärke ist.
- Nutze Dein Unternehmernetzwerk: Sprich darüber. Bitte um Hilfe. Vielleicht sind Unternehmer dabei, die bereits mit ähnlichen Katastrophen umgegangen sind und diese Dir wertvolle Tipps geben können.
- Die Wirtschaftskammer Wien (WKÖ) und die SVS unterstützen betroffene Betriebe. Die Hilfe beträgt pro Schadensfall bis zu 10 % des entstandenen Schadens, gedeckelt mit 20.000 Euro. Du kannst Dich an diese Hotline wenden: +43 1 51450 1010, E-Mail: hochwasser@wkw.at
- Die SVS bietet auch Soforthilfemaßnahmen zu folgenden Themen:
- Stundungen
- Ratenvereinbarungen
- Meldeverspätungen
- Beitragsprüfungen
Mehr Infos findest Du hier. Bitte melde Dich bei Heller Consult, wenn wir für Dich einen Antrag stellen sollen.
- Förderung für Arbeitgeber bei Einsatzbedingten Abwesenheiten von Mitarbeitern in Niederösterreich. Arbeitgeber in Niederösterreich können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalentschädigung von 200 Euro erhalten, um den Verlust zu kompensieren, der durch den Ausfall eines Mitarbeiters entsteht, der als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Großschadensereignisses von der Arbeit ferngehalten wurde.
Mehr Infos unter: https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Entgeltfortzahlung-Einsatz.html
Grundsätzlich besteht in Österreich für Arbeitnehmer, bei Elementarereignissen wie Hochwasser, die die Allgemeinheit betreffen, in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Mehr dazu findest Du hier.
Sobald weitere Förderungen und Unterstützungen veröffentlicht werden, halten wir Dich am Laufenden.
Versicherungen: wer kommt für den Schaden auf?
Bei Hochwasserschäden sollte der Schaden sofort dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Viele ältere Versicherungsverträge bieten nur begrenzten oder keinen Schutz. Neuere Verträge decken Schäden oft nur bis zu einem Höchstbetrag zwischen 4.000 und 10.000 Euro ab. Schäden an Kfz sind meist Durch Teil- oder Vollkaskoversicherungen gedeckt.
Leistungen aus dem Katastrophenfonds können zusätzlich bei der Gemeinde beantragt werden. Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann der AK-Konsumentenschutz helfen. Wir empfehlen eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aus steuerlicher Sicht gibt es folgende Erleichterungen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen:
- Spenden: Unternehmen können bis zu 10% ihres Gewinns, vor Abzug des Gewinnfreibetrags, als Betriebsausgabe absetzen, wenn sie an spendenbegünstigte Katastrophenhilfsorganisationen spenden. Die Liste dieser Organisationen ist auf der Website des Finanzministeriums verfügbar.
- Spenden und Subventionen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind beim Empfänger steuerfrei.
- Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, z.B. für Reparaturen, Sanierungen oder notwendige Ersatzbeschaffungen. (nur solche Ersatzbeschaffungen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, die für die übliche Lebensführung notwendig sind) Achtung: Ausnahmen!
- Gebührenbefreiung: Ersatzdokumente, die aufgrund von Katastrophenschäden neu ausgestellt werden müssen (z.B. Reisepässe, Führerscheine), sind gebührenfrei, wenn der Schaden nachgewiesen wird
- Erleichterungen bei Steuerzahlungen: Betroffene können eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen und bei Zahlungsschwierigkeiten Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um Erleichterungen oder Stundungen zu erhalte
Das ist nur eine grobe Übersicht – Wir empfehlen ein kostenloses Erstgespräch zu buchen, um auf Deine individuelle Situation einzugehen.
Wie kann das Geschäft so schnell wie möglich „weiterlaufen“?
Sobald der Schaden der Versicherung gemeldet ist, sollte ehestmöglich die oben genannten Punkte umgesetzt werden und mit dem „Aufräumen“ begonnen werden. Vereinbare einen Termin mit Deinem Steuerberater, der Dir steuerlich unter die Arme greift.
- Falls der Geschäftsbetrieb vor Ort nicht möglich ist, suche nach temporären Ersatzstandorten, z.B. Durch Anmietung von Räumlichkeiten oder Arbeiten im Homeoffice
- Informiere Deine Kunden und Lieferanten über den aktuellen Status und voraussichtliche Verzögerungen.
- Nutze Förderungen und finanzielle Unterstützung
Die psychische Belastung durch eine solche Katastrophe kann groß sein, das ist nicht zu unterschätzen. Gib daher gut acht auf Dich und kontaktiere im Notfall:
- Kriseninterventionszentrum: 01/406 95 95 sowie anonym per E-Mail.
- Notfallpsychologischer Dienst: unter 0699/18855400.
- Telefonseelsorge: Telefonisch erreichbar unter der Notfallnummer 142, rund um die Uhr, jeden Tag.
Zudem kann man sich an die Nothilfe-Angebote von Hilfsorganisationen in der Nähe wenden, die an „Österreich hilft Österreich“ beteiligt sind. Dazu zählen:
Alles Liebe den Betroffenen – bleibt stark!