Weniger Hürden bei der GmbH-Gründung ab 2023?

Gute Nachrichten für Unternehmensgründer: Ab 1. Nov 2023 soll es einfacher werden, eine GmbH in Österreich zu gründen. Der Gesetzesentwurf ist noch nicht in Stein gemeißelt, aber einen ersten Einblick über die Änderungen dürfen wir schon verraten. Fakt ist, die Umsetzung könnte deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten mit sich bringen und bietet besonders für innovative Startups und Gründer in der Frühphase eine attraktive Möglichkeit.

GmbH-Mindeststammkapital soll herabgesetzt werden

Aktuell ist bei der GmbH-Gründung eine Stammeinlage von 35.000 € aufzubringen, von der mindestens die Hälfte als Bareinlage einbezahlt werden muss. Bei der gründungsprivilegierten GmbH muss ein Stammkapital von 5.000 € einbezahlt werden und nach 10 Jahren der restliche Betrag auf mind. 17.500 € ergänzt werden. Das Gesellschaftsrechtänderungsgesetz 2023 sieht bei einer Gründung eine Absenkung des Mindestkapitals auf 10.000 € vor, was bedeutet, dass nur 5.000 € Bareinlage einbezahlt werden müssen – also fast ident mit der Gründungsprivilegierung, jedoch ohne Aufstockung nach 10 Jahren. Ab November soll die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH daher nicht mehr möglich oder erforderlich sein. Für die gründungsprivilegierten GmbHs, die bereits existieren, wird eine Übergangsvorschrift gelten.

Neue Rechtsform „Flexi GmbH“

Eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ soll ins Leben gerufen werden und für innovative Startups und Gründer in der Frühphase besonders attraktiv sein.

„Flexi-GmbH“ auf einen Blick:

  • basiert auf dem Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)-Gesetz, bietet jedoch Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Recht der Aktiengesellschaft („AG“)
  • kann als eine Art Hybridform zwischen GmbH und AG betrachtet werden
  • Unternehmenswert-Anteile soll es geben, um Beteiligungen von Mitarbeitern an der Gesellschaft zu vereinfachen

Mindestkörperschaftsteuer soll herabgesetzt werden

Die Mindestkörperschaftsteuer soll ab dem Veranlagungszeitrum 2024 für GmbHs und Flexi-GmbHs nur mehr € 500 pro Kalenderjahr betragen, unabhängig vom Gründungszeitpunkt der Gesellschaft. Das ist eine echte liquiditätsmäßige Erleichterung. Die Mindest-KöSt ist nämlich ein unnötiger „Cash-Killer“. Immerhin ersparen sich GmbHs künftig diese „fixe“ Steuer in Höhe von € 1.250. Auch wenn wir der Meinung sind, die Mindest-KöSt gehört – zur Steigerung der Standortvorteile Österreichs – komplett abgeschafft, ist die Neuregelung zumindest ein Kompromiss.

Abtretung in Zukunft nicht mehr beglaubigungsbedürftig

Wer seine Anteile an einen neuen oder anderen Gesellschafter abtreten will, braucht künftig nicht mehr die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar. Das erspart zeit und Kosten. Besonders wenn Du beabsichtigst, Deine GmbH-Anteile von der persönlichen Ebene (also von Dir) auf eine Holding oder Beteiligungsgesellschaft zu übertragen, ist die Neuregelung eine echte Erleichterung.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für GmbH-Gründer daraus?

+  Die Senkung des Mindeststammkapitals ist schon eine enorme finanzielle Erleichterung.

+/-  Doch Vorsicht: Durch das niedrigere Stammkapital hat man weniger Haftungskapital. Läuft das erste Jahr schlecht und erzielt man keinen Gewinn, muss man bei einem Verlust von 5.000 € Geld einschießen; sonst drohen Überschuldung und Insolvenz.

+/-  Zudem sollten Unternehmer nicht zu voreilig eine GmbH gründen, wenn sie nicht ausreichend Eigenkapital haben. Auch wenn die finanzielle Hürde nicht mehr so hoch ist: ausreichende Liquidität ist unabdingbar. Denn leider sind die Geldhähne der Banken insbesondere für Jungunternehmer meist blockiert.

+ Von Vorteil ist die dauerhafte Senkung der Mindestkörperschaftsteuer, bei der „nur“ 500 € zu zahlen ist. Und diese ist mit künftigen Gewinnen verrechenbar.

+  Ebenso wird der Wirtschaftsstandort Österreich dadurch attraktiver gemacht, da es für alle leichter wird, in Österreich eine GmbH zu gründen.

Bitte beachte, dass es hier aber nur um Gesetzesentwürfe handelt, mögliche Änderungen und Umsetzungen sind noch abwarten.

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