Dienstzettel

Steuerberatung für Handwerker – Teil 4: Mitarbeiter

Ein wichtiges Thema bei der Branchenvorschau sind die fachliche und persönliche Ausstattung des eigenen Teams, die Höherqualifizierung, die Findung von geeigneten Mitarbeitern, insbesondere in der Expansionsphase.

Mitarbeiter – Team – Korpsgeist

Für das vierte Quartal 2018 erwarten sich immerhin im Durchschnitt 18 % der Betriebe die Aufstockung Ihres Personalstandes. Allen voran sind dies Hafner, der Holzbau, Installationsbetriebe und der Bausektor. Hier sind die Ausbildungsorganisationen gefordert.

Das Baugewerbe, das Baunebengewerbe sowie der Holzbau und auch der Innenausbau erwarten sich eine höhere Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Das könnte den Arbeitsmarkt anheizen.

Mitarbeiterzugang – Fluktuation – An- und Abmeldungen

Und gerade in dieser Situation sind wir als Steuerberater natürlich gefordert. Der Mitarbeiterzugang ist noch vor Arbeitsantritt der jeweiligen Krankenkasse zu melden.

Fällt der Monatserste auf einen Samstag oder einen Sonntag, so ist vorab die Meldung bei der Krankenkasse zu erstatten. Da sind wir zur Stelle, denn die Mitarbeiter müssen richtig eingestuft und angemeldet werden. Es sind das Arbeitsprofil zu klären, welcher Kollektivvertrag heranzuziehen ist, wieviel Dienstjahre der jeweilige Mitarbeiter in der Branche nachweisen kann, wieviel Stunden er oder sie eingesetzt wird und welche weiteren Details der Arbeitsvertrag enthalten soll.

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Wenn wir ausländische Klienten betreuen, dann sind diese meist über die österreichischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht voll informiert. Beispielsweise ist gerade deutschen oder englischen Unternehmen nicht bekannt, dass es in Österreich ein 13. und 14. Gehalt gibt und dass das Probedienstverhältnis maximal einen Monat ausmachen darf. Sonst wird dies zu einem befristeten Dienstvertrag.

Auf der einen Seite benötigen Handwerksbetriebe qualitativ ausgebildete Facharbeiter, oder zu mindestens Hilfskräfte, die handwerklich geschickt sind. Andererseits braucht es auch Flexibilität, um auf Konjunktur- und Auslastungsschwankungen „situationselastisch“ zu reagieren.

Auch in dieser Hinsicht sind wir oft Sparring-Partner unserer Klienten.

Krankenkasse, Magistrat und Finanzamt prüfen natürlich Gewerbebetriebe regelmäßig hinsichtlich der Abrechnung deren Mitarbeiter.

BUAG

Aber gerade bei Betrieben im Bau und Baunebengewerbe ist die Mitarbeiterabrechnung besonders akkurat vorzunehmen. Das regelt im Detail das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG): Wir von Heller Consult haben uns auf diese Berufsgruppe spezialisiert.

Unser Gehaltsverrechnungsteam bildet sich auf diesem speziellen Gebiet laufend weiter. Denn gerade dieses Know-how ist erforderlich, um den Prüfern und Prüferinnen bei den GPLA Prüfung Parole bieten zu können.

Ist noch etwas unklar?

Gerne gehen wir alle Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Hier sind unsere Daten zur Anmeldung zu einem kostenlosem Erstgespräch.

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