Diese Frage stellt sich wahrscheinlich jeder Steuerberatungsklient einmal. Meist dann, wenn die Rechnung eintrudelt.
Honorarnoten von Steuerberatern weisen meist nicht alle Leistungen einzeln aus sondern als Gesamtposten. Auf Nachfrage erhalten Sie in der Regel eine detaillierte Leistungsübersicht.
Häufig ist die Überraschung groß, wenn für das „bisschen Aufwand“ so viel verrechnet wird.
Was bei den Steuerberatern im Hintergrund läuft und dass dafür kontinuierliche Weiterbildung, profundes Wissen und auch eine Menge an Erfahrung notwendig ist, bleibt Klienten verborgen.
Daher zeigen wir in diesem Beitrag auf, was genau für Sie in einer Steuerberatungskanzlei „getan“ wird.
Und was machen sie jetzt, die Steuerberater?
Die Antwort ist wenig überraschend, weil jeder Klient und jede Klientin individuell ist: Das kommt ganz darauf an!
Zum Beispiel
- ob Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer sind (Was bei Bilanzieren gemacht wird, gibt es in Teil 2 zu lesen)
- ob Sie die Buchhaltung bei sich im Haus machen oder diese an den Steuerberater auslagern
- wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist: Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, national oder international tätig, Produkt/Leistungspalette,…
Das macht der Steuerberater, wenn Sie in der Gründungsphase sind
Wenn Sie Ihre Unternehmertätigkeit gerade aufnehmen, müssen zuerst eine Steuernummer und UID-Nummer beantragt werden. Basis für die Anmeldung beim Finanzamt ist das Ausfüllen eines umfassenden Fragebogens zu Ihrem Unternehmen.
Sofern Ihr Steuerberater bereits eine Vollmacht von Ihnen erhalten hat, wird er/sie das für Sie erledigen. Vermehrt wird vom Finanzamt mittlerweile vor Ort überprüft, ob wirklich eine Unternehmenstätigkeit vorliegt. In diesem Fall wird der/die SteuerberaterIn auch den Besuch der Finanzbeamten koordinieren und vor Ort sein.
Das macht der Steuerberater monatlich
Im Normalfall wird eine Monatsbuchhaltung gemacht. Und zwar dann, wenn monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abzugeben ist. In diesem Fall werden die Belege chronologisch sortiert.
Eine Jahresbuchhaltung wird nur dann gemacht, wenn man keine Umsatzsteuer hat, z.B. als Kleinunternehmen, wenn man unecht steuerbefreit ist, oder wenn ein Klient die Umsatzsteuervoranmeldungen selbst erstellt. In diesem Fall werden die Belege nach Kategorien sortiert also z.B. nach Miete, technischer Bedarf, Büromaterial, etc.
Und hier die Arbeitsschritte in der Buchhaltung
1. Belege sortieren
Variante 1: Sie bringen Ihre Belege in einer Schuhschachtel. Dann müssen diese – meist von der Buchhaltung – chronologisch sortiert werden.
Variante 2: Sie bringen die Belege bereits sortiert. In diesem Fall kann das Sortieren schnell ergehen, je nachdem wie richtig Sie das gemacht haben. Wenn hier Fehler gemacht wurden, nimmt auch das Umsortieren Zeit in Anspruch. Wie Sie richtig sortieren erfahren Sie in unserem Tutorial
Beim Sortieren der Belege wird auch bereits überprüft
- ob alle Rechnungen korrekt ausgestellt sind, denn das ist die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Sind Rechnungen falsch ausgestellt, wird der Steuerberater Sie darauf hinweisen und bitten eine neue Rechnung auszustellen bzw. von Ihrem Lieferanten eine richtige Rechnung anzufordern. Das klingt sehr banal, kommt aber öfter vor, als man denkt.
- ob Rechnungen fehlen. Häufig ist nur der Zahlungsbeleg (Kontoauszug) vorhanden. Dieser gilt jedoch nicht als Beleg. In diesem Fall wird der Steuerberater Sie bitten, die dazugehörige Rechnung zu übermitteln.
2. Belege aufbuchen
Die meisten Steuerberater verwenden dafür eine Buchhaltungssoftware. Wir selbst benutzen z.B. das Programm BMD, in das alle Belege händisch eingegeben werden.
3. Konten abstimmen
Dabei wird kontrolliert, ob alles richtig gebucht wurde und ob alles vorhanden ist. Noch einmal werden eventuell fehlenden Unterlagen nachgefordert, Korrekturen vorgenommen, Umbuchungen gemacht.
4. UVA erstellen
Mittels Buchhaltungsprogramm wird die UVA erstellt. Dabei wird die Umsatzsteuerzahllast errechnet. Diese berechnet sich grob betrachtet folgendermaßen:
Umsatzsteuerzahllast = erhaltene Umsatzsteuer – bezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer)
Diese Differenz muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Wenn Sie innergemeinschaftliche Erwerbe anfallen, müssen diese als „Reverse Charge“ gesondert ausgewiesen werden.
Dasselbe gilt für Ausfuhrlieferungen in Drittländer.
5. UVA mittels FinanzOnline übermitteln
6. Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen und übermitteln: Eine ZM ist erforderlich, wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen getätigt haben
7. Werbeabgabe berechnen: Wenn Sie entgeltliche Werbeeinschaltungen getätigt haben, muss dafür eine Werbeabgabe entrichtet werden.