Die Rechnungsmerkmale
Diese 11 Merkmale sind die Voraussetzung dafür, dass Sie als Rechnungsempfänger die Vorsteuer geltend machen können! Prüfen Sie daher, ob die Rechnungen, die Sie erhalten, alle Voraussetzungen erfüllen. Dies ist gesetzlich geregelt im §11 UStG.
Umgekehrt müssen natürlich auch Ihre Ausgangsrechnungen, die Sie als Lieferant ausstellen, die Merkmale erfüllen!
Rechnungen bis 400 € (inkl. USt) „Kleinbetragsrechnungen“
1. Name und Anschrift des Lieferanten
2. Beschreibung der Lieferung oder Leistung
3. Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
4. Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung brutto (inkl. USt)
5. Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)
6. Ausstellungsdatum
Rechnungen über 400 € müssen zusätzlich enthalten:
7. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
8. Steuerbetrag und Entgelt (netto)
9. UID-Nummer des Liefernden/Leistenden
10. Fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungen über 10.000 € / Reverse Charge Rechnungen / Innergemeinschaftliche Lieferungen erfordern zusätzlich:
11. UID-Nummer des Empfängers
Wichtig:
Sie müssen auch die UID-Nummer des Lieferanten überprüfen. Erfahren Sie hier wie das geht!