Steuerberatung für Handwerker – Teil 2: Die Umsatzsteuer

Umsatzsteuer – Welche Fallen gibt es?

Erhöhte Aufmerksamkeit widmen wir gerade in den letzten Jahren der Umsatzsteuer und der richtigen Dokumentation der Geschäftsfälle. Detailgenauigkeit bei der Umsatzsteuer wird immer stringenter, insbesondere die Nachweispflichten der Waren- und Dienstleistungsströme haben es in sich.

Im innereuropäischen Geschäftsverkehr sind Nachweise wie Lieferscheine, CMR, richtige Beurteilung, ob es sich um eine ruhende oder eine bewegte Ware handelt, zu beachten. Sehr oft werden bereits Verträge abgeschlossen, bei denen das Thema der Umsatzsteuer erst viel später schlagend wird. Der Verkauf kommt in der Aufmerksamkeit klarerweise zuerst – danach werden die rechtlichen Rahmenbedingungen verhandelt und ganz zum Schluss erst denken viele an die Umsatzsteuer und die Verbuchung. Kann die steuerrechtliche Seite dann repariert?

Eine Geschichte über gebannte Gefahr

Zwischen einem österreichischen Hersteller und einem deutschen Kunden wurde ein Liefer- und Montageauftrag abgeschlossen. Der Österreicher stellte eine Anzahlungsrechnung aus. Diese war allerdings falsch – und der deutsche Kunde wollte die Vorsteuer reklamieren. Es ging um fast 900.000 €.

Claudia Grell, unsere Umsatzsteuerspezialistin von Heller Consult legte sich ins Zeug, um den schiefgelaufene Start unseres deutschen Kunden in Österreich wieder auf die Reihe zu bekommen. Nach einigen Besprechungen, auch mit den zuständigen Finanzämtern, wurde das Problem zur Zufriedenheit gelöst. Auch die Finanzverwaltung war mit dem Lösungsvorschlag einverstanden. Aber das Ganze war dennoch eine Zitterpartie. Vorher schauen ist besser, sicherer und kostengünstiger als die Krisenintervention.

Die Gefahr des Missing Trader

Besonders kritisch wird es bei Missing Trader-Geschichten. Plötzlich poppt in der Unternehmerkette ein sogenannter Missing Trader auf, ein Unternehmen, welches z.B. nach den bereits getätigten Geschäften die Umsatzsteuer-Identifikation verliert, den Unternehmerstatus aberkannt bekommt.

Europol hat eine eigene Taskforce für Missing Trader Intra-Community (MTIC) Fraud, also den großangelegten Mehrwertsteuerbetrug, eingerichtet.

Man nennt dies auch Karussellgeschäfte.

Quelle: Original: Belastingdienst (Dutch Tax and Customs Administration); Abgeleitetes Werk: User: Perhelion (Eng and Deu translation mainly Woodcutterty) – Eigenes Werk, basierend auf: PDF

Oft wird die Verantwortung seitens der Finanzverwaltung auf die Unternehmer vor und nach diesem Missing Trader abgewälzt. Haben Sie Ihre Unschuld zu beweisen oder muss das Finanzamt Ihre (Mit)Schuld prüfen und festmachen? Leider nein.

Aber nicht immer ist „Karusselgeschäft“ drinnen, wo es außen (vermeintlich) draufsteht. Die Finanzämter wissen normalerweise viel früher (als Sie und auch wir Steuerberater), ob ein in der Unternehmerkette agierender Geschäftspartner als dubios oder kritisch einzustufen ist oder nicht.  Wir als „Normalsterbliche“ können und müssen auch die Gültigkeit der UID-Nummer im Zeitpunkt der Anbahnung und Fakturierung überprüfen und unbedingt dokumentieren.

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Wie funktioniert die Überprüfung einer Mehrwertsteuernummer?

Mithilfe des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems MIAS der Europäischen Union können Sie online nachprüfen, ob ein Unternehmen für grenzübergreifende Geschäfte innerhalb der EU registriert ist.

Was ist MIAS?

MIAS ist eine Suchmaschine, deren Eigentümerin die Europäische Kommission ist. Bei einer Suchanfrage über MIAS werden UID-Registrierungsdaten aus den Datenbanken der EU-Länder abgefragt.

Unser Tipp: Also immer die MIAS-Abfragen dokumentieren, am besten sowohl elektronisch speichern als auch zum jeweiligen Geschäftsfall ausgedruckt dazuhängen. Wichtig ist, das Datum der Abfrage anzuzeigen.

Ist noch etwas unklar?

Gerne gehen wir alles mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Hier geht’s zur Anmeldung zu einem kostenlosem Erstgespräch.

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