
Wie sieht die derzeitige Regelung aus? Bisher konnte freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung ANV durchgeführt werden. Bei der ANV können zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (z.B.: Ausgaben für Kinderbetreuung, Arztkosten, Begräbniskosten, etc.) steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Häufig ergibt sich daraus, dass zu viel […]