Steuer eingereicht Finanzamt

Steuererklärung eingereicht und nun?

Wir alle reichen unsere Steuererklärungen ein, warten auf unsere Bescheide und wissen teilweise doch nicht wirklich, wie die Prüfung der Steuererklärung beim Finanzamt (FA) abläuft, was mit einem ‚Ersuchen um Ergänzung‘ oder einer ‚Nachbescheidskontrolle‘ eigentlich gemeint ist.

Aber nicht verzagen, Heller (Consult) fragen: Gleich erklären wir die Grundlagen zur Einreichung der Steuererklärung.

Der Morgen danach: Das passiert nach der Einreichung

Nach der Einreichung der Steuererklärung wird diese selbstverständlich überprüft. Nicht jede Erklärung wird vollständig kontrolliert, sondern der FA-Computer prüft nach Plausibilität, Kontinuität und nach dem Zufallsprinzip Werte aus. Erkennt der Computer ungewöhnliche Kennzahlen, dann meldet er zunächst Unstimmigkeiten. Infolgedessen kann es passieren, dass Finanzbeamte weitere Informationen wie z. B. Kopien bestimmter Belege sehen wollen und den Sachverhalt aufgeklärt wissen wollen. Dazu steht dem FA das sogenannte Ergänzungsansuchen zur Verfügung.

Ein Bescheid trifft ein – was ist zu tun?

Normalerweise bekommt man einen Bescheid sehr rasch, nachdem die Steuererklärung die Prüfung durch die Finanz „bestanden“ hat. Wenn das Finanzamt aber noch Rückfragen in Form eines Ergänzungsersuchens hat, kann die Veranlagung der Erklärungen aber auch einige Monate dauern. Aber irgendwann gibt es auch dann einen Bescheid.

Sie sollten dann unbedingt überprüfen, ob dieser Bescheid mit der Steuererklärung übereinstimmt. Wenn dies nicht zutrifft, dann haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Zustellung eine Beschwerde einzulegen.

Ist der Bescheid in Ordnung und Sie haben eine Nachzahlung zu leisten, dann wird diese vom Finanzamt vorgeschrieben und ist normalerweise innerhalb eines Monats nach Bescheid Erteilung einzuzahlen. Ein eventuelles Guthaben wird Ihrem Steuerkonto sofort gutgeschrieben, und kann mittels eines Rückzahlungsantrags zurückgefordert werden.

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Ersuchen um Ergänzung – wie geht man hier vor?

In der Regel erhält man eine Information seitens des zuständigen Finanzamts, um welches es sich handelt und welche weiteren Informationen die Beamten benötigen. Es ist möglich, dass durch den internationalen automatisierten Informationsaustausch Tatbestände hervorgekommen sind, weil Sie eventuell im Ausland Einnahmen erzielt haben.

In der Regel hat man zur Beantwortung der Fragen bzw. Lieferung der geforderten Informationen 2-4 Wochen Zeit. Falls nötig, kann die Frist gegebenenfalls auch verlängert werden.

Was ist eine Nachbescheidskontrolle?

Es kommt hin und wieder vor, dass das Finanzamt innerhalb eines Jahres Unterlagen nachfordert oder aber auch den Bescheid abändert. Das ist kein Grund zur Besorgnis, in den meisten Fällen wurde der Bescheid zu schnell „durchgewinkt“ und im Nachhinein sind noch ein paar Unklarheiten aufzuklären oder zusätzliche Informationen nachzureichen.

Nach Ablauf eines Jahres sind dem Finanzamt Änderungen nur mehr durch die Wiederaufnahme des Verfahrens oder im Rahmen einer Betriebsprüfung möglich, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Übrigens kann die Wiederaufnahme des Verfahrens auch vom „EinreicherIn“ der Erklärung selbst beantragt werden,  wenn bestimmte Tatsachen nicht im Steuerbescheid berücksichtigt wurden.

5 Tipps zur Dokumentation

  1. Immer Kopien von allen Dokumenten des Finanzamts machen.
  2. Bei Steuererklärungsübermittlung das Übermittlungsprotokoll ausdrucken oder abspeichern.
  3. Beim Erhalt eines Bescheids vom Finanzamt immer Datum und Uhrzeit des Erhalts auf dem Kuvert notieren.
  4. Steuererklärungen korrekt ausfüllen und sich um ein schönes optisches Bild bemühen.
  5. Von Steuererklärungen Kopien machen.

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