Wenn Sie berufstätig sind, dann sind Sie vermutlich in mindestens einer Kammer Mitglied – außer Sie sind ein Ausnahmefall.
Denn der Großteil der Berufstätigen in Österreich ist automatisch Mitglied einer Kammer. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Wenn auch bereits seit mehreren Jahren auf politischer Ebene über eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft diskutiert wird.
Aus unserer betrieblichen Praxis wissen wir, dass die Kammermitgliedschaft bisweilen Verwirrung stiftet. Daher widmen wir den Kammern einmal einen Blogbeitrag.
Wofür sind die Kammern da?
Hauptaufgabe der Kammern ist es, die Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten und für deren Anliegen zur Verfügung zu stehen. Die drei großen Kammern (siehe dazu weiter unten) fungieren, wie Sie sicherlich wissen, neben dem ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) als österreichische Sozialpartner. Neben der Verhandlung über Kollektivverträge beschäftigen sie sich daher mit allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Zusätzlich wurden den Kammern auch konkrete Aufgaben vom Staat übertragen. Bestes Beispiel ist hier der Konsumentenschutz, der von der Arbeiterkammer wahrgenommen wird bzw. das WIFI, das von der Wirtschaftskammer organisiert wird.
Welche Kammern gibt es in Österreich?
Die drei großen Kammern fungieren auch als Dachverbände für die jeweiligen Landeskammern in den Bundesländern:
- Die Bundesarbeiterkammer – besser bekannt als AK – die Kammer für Arbeiter und Angestellte
- Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Die Landwirtschaftskammer (LK)
Zu diesen großen Kammern kommen noch die Kammern der freien Berufe:
- Österreichische Rechtsanwaltskammer
- Österreichische Notariatskammer
- Kammer für Wirtschaftstreuhänder
- Ärztekammer
- Zahnärztekammer
- etc.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in den jeweiligen Kammern?
Die Höhe und auch die Art der Berechnung ist je nach Kammer unterschiedlich.
Arbeiterkammer:
AK-Mitglieder bezahlen pro Monat 0,5% des Bruttoeinkommens, wobei der Betrag mit der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung gedeckelt ist. Der Beitrag wird direkt mit der Sozialversicherung abezogen, das heißt, er vermindert die zu zahlenden Steuern.
Keinen AK-Beitrag leisten: geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener sowie Empfänger von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld.
Wirtschaftskammer:
Sobald Sie einen Gewerbeschein bei der Gewerbebehörde lösen, werden Sie auch Mitglied der Wirtschaftskammer. Wirtschaftskammermitglieder bezahlen ihre Beiträge in Form von Umlagen. Es gibt drei Umlagen, deren Höhe von unterschiedlichen Kriterien abhängt und die auch unterschiedlichen Finanzierungszwecken dienen.
- Grundumlage: Diese wird von allen WKO-Mitgliedern bezahlt. Sie dient der Finanzierung der Fachgruppen und Fachverbände, denen die jeweiligen Unternehmen zugehören. Auch die Höhe der Grundumlage wird von den Fachgruppen bestimmt und ist daher unterschiedlich hoch.
Ein Beispiel für die Grundumlage für natürliche Personen, Einzelfirmen, Personengesellschaften: Grundumlage Fachgruppe Wien Werbung und Marktkommunikation: € 85,00 Grundumlage Fachgruppe Wien der Finanzdienstleister: € 300,00
Alle Details zur Höhe der aktuellen Grundumlagen können Sie hier nachlesen.
- Kammerumlage 1 (KU 1): Diese wird grundsätzlich auch von allen Mitgliedern bezahlt – jedoch in Abhängigkeit vom Umsatz. Die Kammerumlage 1 dient zur Finanzierung der Wirtschaftskammer Österreich sowie der jeweiligen Landeskammer.Beträgt der steuerbare Nettojahresumsatz mehr als € 150.000 muss von den Mitgliedern quartalsmäßig die Kammerumlage berechnet und bezahlt werden. Im Normalfall wird das Ihr Steuerberater für Sie erledigen. Grundsätzlich wird die Kammerumlage 1 von der Vorsteuer berechnet, wobei im Detail jedoch Sonderregelungen zu beachten sind. Der konkrete Satz für die Kammerumlage 1 beträgt einheitlich 0,3% der Bemessungsgrundlage.Wie bereits erwähnt müssen Mitglieder die Kammerumlage quartalsweise selbst berechnen und abführen.
Die Termine für die Entrichtung sind: 15.5., 15.8., 15.11. und 15.2.Abgeführt wird die KU 1 an das Finanzamt, welches auch für die Umsatzsteuer zuständig ist. - Kammerumlage 2 (KU 2): Auch mit der Kammerumlage 2 werden Wirtschaftskammer Österreich und die Landeskammern finanziert. Das wesentliche ist: Die KU 2 ist lohnabhängig. Sie muss nur von Betrieben entrichtet werden, die Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Daher wird die Kammerumlage 2 auch als Dienstgeberzuschlag bzw. abgekürzt DZ bezeichnet. Übersteigt die Summe der bezahlten Löhne und Gehälter € 1.095 pro Monat, dann ist monatlich die KU 2 zu entrichten.
Die Bemessungsgrundlage für KU 2 bzw. DZ entspricht der Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (abgekürzt als DB).Der Satz für die KU 2 ergibt sich aus einem Bundeskammeranteil von 0,15% sowie unterschiedlich hohen Landeskammeranteilen. 2016 bewegen sich die KU 2-Sätze zwischen 0,36% in Oberösterreich und 0,44% im Burgenland.
Auch die KU 2 ist von den Mitgliedern selbst zu berechnen und monatlich, jeweils bis zum 15. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.
Kammern der freien Berufe:
Die unterschiedlichen Kammern der freien Berufe haben jeweils eigene Umlagenbestimmungen für Ihre Mitglieder, die hier nicht im Detail aufgeführt werden.
Zahle ich doppelte Mitgliedsbeiträge, wenn ich in mehreren Kammern Mitglied bin?
Wenn Sie unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen, kommt es zu doppelten oder auch Mehrfachmitgliedschaften in unterschiedlichen Kammern. Hier tut sich daher die Frage auf, ob sich dadurch auch die Mitgliedsbeiträge bzw. Umlagen verdoppeln bzw. vermehren. Hier können wir Sie beruhigen. Das ist nicht der Fall. Denn in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung werden jeweils immer nur die für die jeweilige Kammer relevanten Zahlen einbezogen.
Ein Beispiel
Sie sind als Arzt in Wien tätig. In ihrer Praxis verkaufen Sie auch unterschiedliche Medizinprodukte.Sie sind in diesem Fall Mitglied der Ärztekammer. Der dortige Mitgliedsbeitrag wird auf Basis ihres zu versteuernden Jahreseinkommens aus ärztlicher Tätigkeit berechnet.
Durch den Verkauf der Medizinischen Produkte begründen Sie einen Gewerbebetrieb. Sie sind dadurch auch Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Bemessungsgrundlage für die Umlagen der Wirtschaftskammer berechnen sich nur auf Basis Ihrer Umsätze aus dem Gewerbebetrieb.
Die Bezahlung zu hoher Mitgliedsbeiträge ist damit ausgeschlossen.
Quellen und weiterführende Links:
WKO
Ärztekammer Wien
Politik-Lexikon