Neuheiten 17

Die ersten Neuerungen 2017

Das Jahr 2017 ist nur ein paar Wochen alt, aber einige Neuerungen dürfen Sie nicht verpassen.

Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Mit 1. Jänner 2017 entfällt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Für fallweise Beschäftigungen oder Beschäftigungen, die kürzer als einen Monat dauern, gilt daher nur noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.

Senkung der Verzugszinsen in der Sozialversicherung

Die Verzugszinsen in der Sozialversicherung betrugen 8 % zuzüglich des Basiszinssatzes vom 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres (derzeit negativ). Ab 1. Jänner 2017 wurden die Verzugszinsen auf 4% zuzüglich Basiszinssatz halbiert.

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Für Geburten ab 1. März 2017 gibt es beim Kinderbetreuungsgeld keine Pauschalvarianten mehr, sondern ein flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto. Die einkommensabhängige Variante bleibt erhalten. Das aktuelle Pauschalsystem (mit 4 Varianten) gilt weiterhin für Geburten bis 28. Februar 2017. Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld durch beide Eltern während der Familienzeit unmittelbar nach Geburt. Voraussetzung für die Familienzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Vater. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Automatische Steuergutschrift – kurz AANV

Ab Juli 2017 startet die Finanz automatisch die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ (AANV) für das jeweilige Jahr (heuer: das abgelaufene 2016).

Ausgenommen sind jene Arbeitnehmer, die in den beiden Vorjahren zusätzliche Ausgaben (etwa Krankheits- oder Kurkosten) abgesetzt haben, Kinderfreibeträge nutzten oder zusätzliche andere Einkünfte zu Gehalt oder Pension hatten.

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn folgende Vorrausetzungen zutreffen:

  • Bis Ende Juni 2017 wurde keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht
  • Aus der Aktenlage ist anzunehmen, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind.
  • Die Veranlagung führt zu einer Steuergutschrift.

und

  • Aufgrund der Aktenlage ist nicht anzunehmen, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Jene Personen, die unter die AANV fallen, werden vom Finanzministerium per Brief informiert.

Wer mit seiner „automatischen“ Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung bis zu fünf Jahre nach dem betreffenden Jahr nachreichen.

Pensionserhöhung

Pensionen werden mit 1. Jänner 2017 um 0,8 % erhöht.

Bäuerliche Einheitswerte werden neu berechnet

2017 bringt den heimischen Bauern neue Einheitswerte.

Im Rahmen der Neuberechnung wird künftig ein Drittel der Direktzahlungen (ein Teil der Subventionen an Bauern) zum Einheitswert dazugerechnet. Das führt tendenziell zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen, mehr Kammerumlage und mehr Grund- und Einkommensteuer.

Im Gegenzug werden den Bauern die Sozialversicherungsbeiträge des letzten Quartals 2016 zu 53 Prozent erlassen. Dafür sollen 90 Millionen Euro aus den Reserven der Sozialversicherung der Bauern zur Verfügung gestellt werden.

Sie haben noch weitere Fragen zu den Neuerungen?

Natürlich sind wir auch 2017 wieder steuerlich an Ihrer Seite.

Gerne können Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch bei uns vorbeischauen.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com