Kaum ein Thema des letzten Steuerpaketes lässt die Wogen so hoch gehen, wie die kommende Registrierkassenpflicht. Zwar sind noch lange nicht alle Fragen rund um die neuen Bestimmungen restlos geklärt, dennoch sind sie bereits per 1.1.2016 anzuwenden! (Auch wenn der tatsächliche früheste Zeitpunkt, zu dem Unternehmen registrierkassenpflichtig werden können auf 1.5.2016 verschoben wurde)
Sie meinen, das betrifft Sie ohnedies nicht, weil Sie beispielsweise nur ein „kleiner“ Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind?
FALSCH!
Wenn Sie einen Teil Ihres Umsatzes bar vereinnahmen, haben Sie gute Chancen, von der neuen Regelung betroffen zu sein.
Ob man ab dem nunmehr frühesten Zeitpunkt, dem 1.5.2016 verpflichtet ist, eine Registrierkasse zu verwenden, ist nicht mit einem Satz zu beantworten.
Damit Sie sich Klarheit darüber verschaffen können, sollten Sie sich mit einigen Begriffen auseinandersetzen, die gegenwärtig in den Medien sehr “vermischt” verwendet werden.
Tatsächlich muss man diese Begriffe stets getrennt voneinander betrachten. Hier erfahren Sie, welche der Pflichten Sie betrifft.
Da noch nicht alle Details rund um die Registrierkassenpflicht geklärt sind, herrscht teilweise in den Unternehmen Ratlosigkeit. Lesen Sie hier, was Sie als Unternehmer*in im Moment tun müssen.
Stellen Sie mit unserem Schnelltest fest, ob Sie registrierkassenpflichtig sind!