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Sponsoring – steuerlich absetzbar?

Sponsoring hat „protegierend“ als Bedeutung.

Damit ist die Förderung von Personen, Vereinen, Teams oder Veranstaltungen durch ein Unternehmen gemeint. Im Gegensatz zu Spenden ist das Ziel eine Gegenleistung zum wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens. Zum  Beispiel als Werbung und Imagegewinn. Es gibt unterschiedliche Formen von Sponsoring.

Betriebliche Grundlage von Sponsorzahlungen

Sponsorzahlungen eines Unternehmers sind dann Betriebsausgaben, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen.

Übrigens: Sponsorzahlungen an politische Parteien sind nicht mit steuerlicher Wirkung absetzbar. Auch dann nicht, wenn eine gewisse Werbewirkung damit verbunden ist.

Sponsorzahlungen für kulturelle Veranstaltungen

Hier hat der gesponserte Veranstalter allerdings nur eingeschränkte Möglichkeiten, für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten. So ist beispielsweise die Aufnahme des Sponsornamen in die Bezeichnung der Kulturveranstaltung im Allgemeinen ebenso nicht  möglich wie das Anbringen des Sponsornamen auf der Bühne oder den Kostümen.

Dementsprechend wird es für die Werbewirkung einer Kulturveranstaltung in besonderem Maße auch auf die regionale Bedeutung der Veranstaltung und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ankommen. Aus dieser Sicht bestehen keine Bedenken, Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen (Opern- und Theateraufführungen sowie Kinofilme) mit entsprechender Breitenwirkung als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn die Tatsache der Sponsortätigkeit angemessen in der regionalen Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von einer solchen Bekanntmachung wird dann ausgegangen, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung erwähnt wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung (Plakatwerbung) auf die Sponsortätigkeit hingewiesen oder darüber in den Medien redaktionell berichtet wird.

Und wie sieht es mit Werbung aus?

Hierbei geht es vor allem um den Zusammenhang zwischen Werbeabgabe & Werbeleistung.

Damit eine Werbeabgabepflicht entsteht, muss eine Werbeleistung vorliegen, welche im Inland erbracht werden muss und entgeltlich ist.  Eine Werbeleistung ist zum Beispiel: Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes, die Verteilung von Prospekten also Direktwerbung, Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen und Leistungen, die in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art bestehen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Werbeabgabe & Werbeleistung

Instagram, Snapchat & Co.

Wie es um die gehypten Influencer aussieht, können Sie hier nach lesen: In diesem Artikel über die steuerliche Behandlung von Influencern und Bloggern.

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