was ist eine Bilanz

1×1 der BWL: die Bilanz

Ob Unternehmer, Schüler oder Student – der Begriff Bilanz ist Ihnen sicherlich schon des Öfteren untergekommen. Angefangen bei der Theorie bis hin zur Praxis möchte ich Ihr BWL Wissen etwas erweitern und Ihnen hilfreiche Tipps rund um die Bilanz geben.

Beginnen wir mal ganz von vorne:

Einführung in die Bilanz: Was ist eine Bilanz

Eine Bilanz gibt zu einem Stichtag eine Übersicht der finanziellen Situation eines Unternehmens.

Einfach gesagt: Die Bilanz zeigt eine Gegenüberstellung des Vermögens (Anlage- und Umlaufvermögen) und des Kapitals (Eigen- und Fremdkapital (Schulden)).

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Daher wird die Bilanz oft fälschlicherweise als Jahresabschluss bezeichnet.

Wer MUSS eine Bilanz erstellen?

Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und GmbHs) und Personengesellschaften, welche laut österreichischem Gesetz (Unternehmensgesetzbuch) die Umsatzgrenze, die bei zweimal 700.000 Euro hintereinander oder einmal 1.000.000 Euro liegt, erreichen und überschreiten. Diese sind verpflichtet eine doppelte Buchführung zu führen und somit einen Jahresabschluss zu erstellen.

Das bedeutet, dass die Person oder die Gesellschaft, einen Jahresabschluss, welche mindestens eine Bilanz, eine Gewinn und Verlustrechnung und ein Anlageverzeichnis beinhaltet, erstellen muss.

Für Freiberufler, zu denen z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte gehören, gilt keine Buchführungspflicht. Diese kann aber freiwillig gemacht werden.

Wann wird die Bilanz erstellt?

Bilanzen werden zum Bilanzstichtag am Ende des Wirtschaftsjahres erstellt. Das Wirtschaftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, 01.01. – 31.12.. Unter begründeten Voraussetzungen kann einen, vom Ende des Kalenderjahres, abweichender Bilanzstichtag gewählt werden. In so einem Fall spricht man von einem abweichenden Wirtschaftsjahr.

Wozu braucht man die Bilanz?

Ziel einer Bilanz ist es ein getreues Bild über die finanzielle Situation des Unternehmens zum Bilanzstichtag zu geben.

Der Unternehmer selbst sieht dadurch wie sein Unternehmen sich bis zum Bilanzstichtag entwickelt hat. Auch zukünftige Interessenten, Geldgeber oder Lieferanten möchten wissen, wie es um Ihr Unternehmen steht und entscheiden dementsprechend danach.

Ist die Bilanz öffentlich einsehbar?

Ja, Unternehmen veröffentlichen ihre Bilanz im Firmenbuch des jeweiligen Landesgerichtes. Das Firmenbuch ist öffentlich zugänglich.

Aufbau einer Bilanz

Die linke Seite der Bilanz wird Aktiva genannt und stellt das Vermögen dar. Die rechte Seite heißt Passiva und zeigt das Kapital und die Schulden.

Für die Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichheit/Summengleichheit, sprich die Summen von Aktiva und Passiva – bzw. Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein.

Beispiel einer Bilanz:

aufbau-bilanz

Brauche ich einen Steuerberater für meine Bilanz?

Es gibt keine Pflicht, die besagt, dass Sie für Ihre Bilanz einen Steuerberater beauftragen müssen. Verfügen Sie jedoch nicht über die erforderlichen Kenntnisse, eine korrekte Bilanz zu erstellen, so empfehle ich Ihnen einen Steuerberater, mit der Bilanzerstellung zu beauftragen. Sie können sicher sein, dass Ihre Bilanz korrekt erstellt und fristgerecht abgegeben wird.

Haben Sie noch keinen Steuerberater, so finden Sie hier Tipps, einen passenden für sich zu finden.

Tipp: Sie können sich Kosten bei Ihrem Steuerberater sparen, indem Sie ihm oder ihr mit gut sortierten Unterlagen die Vorarbeit abnehmen.

Natürlich kann Ihr Steuerberater gerne die Belege für Sie ordnen, aber bedenken Sie, dass das Zeit in Anspruch nimmt. Je mehr Zeit die Buchhaltungsabteilung dafür benötigt, desto mehr wird auch verrechnet werden.

Hier finden Sie ein Tutorial, wie Sie Ihre Belege richtig ordnen und Steuerberatungskosten sparen.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com