USO und GPLA

Prüfungen gibt es nicht nur in der Schule

Der Ernst des Lebens beginnt eigentlich erst nach der Schule. Besonders dann, wenn man Unternehmer oder Unternehmerin ist. Denn so, wie man in der Schule Prüfungen nicht gemocht hat, gibt es auch im Unternehmerleben unbeliebte (Betriebs-)Prüfungen.

Was muss man über Betriebsprüfungen wissen?

Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft.  Und je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es geprüft. Aber es gibt noch weitere Kriterien, nach denen die Auswahl erfolgt:

  • Längerer Zeitraum, in dem keine Prüfung stattfand
  • Elektronische Auswahl mittels Zufallsprinzip
  • Anregung zur Prüfung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung, zum Beispiel wenn vermehrt die USt-Voranmeldung nicht gemacht wurde, oder der Unternehmer dieser trotz Aufforderung bestimmte Unterlagen nicht nachreicht.

Mindestens eine Woche vor Prüfungsbeginn muss die Prüfung beim Unternehmen oder dessen Steuerberatung angekündigt werden.

Folgende Unterlagen müssen verfügbar sein:

  • Buchhaltungsdaten (Druck- oder Exportdateien)
  • Grundaufzeichnungen
  • Belege
  • Verträge
  • Kostenrechnung

Am Ende der Prüfung erfolgt die  Schlussbesprechung. Hierbei wird das Prüfungsergebnis eingehend erörtert. Als Abgabenpflichtiger hat man die Möglichkeit, einen Einwand vorzubringen. Über die Prüfung und über das Ergebnis wird ein Bericht verfasst.  Dieser ist Grundlage für den Erlass der geänderten Steuerbescheide. Gegen diese Bescheide kann das ordentliche Rechtsmittel der Berufung erhoben werden.

Welche besonderen Arten von Prüfungen gibt es?

GPLA

Die GPLA ist die Gemeinsame Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben. Die Prüfung erfolgt durch Prüfer und Prüferinnen des Finanzamts oder der Gebietskrankenkassen oder sogar durch beide gemeinsam.

Was wird bei einer GPLA geprüft?

  • Lohnsteuer
  • Dienstgeberbeitrag
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Kommunalsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge

Noch mehr Details zur GPLA finden Sie hier.

USO

Darunter versteht man die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Das ist eine abgabenrechtliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen. Die USO unterscheidet sich von einer Betriebsprüfung dadurch, dass nicht alle 12 Monate eines Jahres überprüft werden. Der Zeitraum umfasst normalerweise definierte Zeiträume. Eine USO kommt dann Zustande, wenn Besonderheiten vorkommen oder über einen längeren Zeitraum weder Umsatzsteuerzahlungen geleistet noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden.

Hier gib es noch mehr Details zur USO.

Finanzpolizei

Die Kontrolle durch die Finanzpolizei ist anders als die obigen Prüfungen. Diese wird nämlich nicht vorangekündigt. Die Finanzpolizei als Ordnungsorgan kontrolliert Handlungsverletzungen gegen die von Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften. Die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Finanzpolizei umfassen folgende Bereiche:

  • Wahrnehmung von allgemeinen Steueraufsichtsmaßnahmen
  • Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung
  • Überwachung von Lohn und Sozialversicherungsdumping
  • Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung
  • Überwachung der Arbeitskräfteüberlassung
  • Abdeckung der Gewerbeausübung
  • Überwachung und Einhaltung versicherungs- und melderechtlicher Bestimmungen
  • Ermittlung zur Verfolgung des Sozialbetruges
  • Kontrolle illegalen Glückspiels
  • Anzeigepflicht bei des Betrugs-Verdachtes bei Abgabenübertretungen

Häufig folgt einer Kontrolle ein umfangreicher Fragenkatalog an die Unternehmen nach. In diesem Fall müssen Sie zu den Fragen Stellung nehmen und entlastende Unterlagen vorlegen.

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