Steuern Recht Kodex

Welches Einkommen muss ich eigentlich versteuern?

Klar ist, dass die Einkommensteuer vom Einkommen zu zahlen ist. Möchte man es genau wissen, dann muss man sich die Frage stellen:

Was ist eigentlich alles „Einkommen“?

Das ist natürlich ganz genau im Gesetz, noch genauer gesagt im Einkommensteuergesetz (kurz EStG) geregelt.

Darin werden diejenigen „Einkunftsarten“ erläutert, deren Summe das Einkommen ergeben, das in weiterer Folge versteuert werden muss. Allerdings erst nachdem noch eine Reihe von Ausgaben abgezogen wurde – aber dazu später.

Entsprechend §2 EStG sind die folgenden 7 Einkunftsarten bei der Ermittlung des Einkommens relevant:. Ganz wichtig dabei ist noch, dass die ersten drei Einkunftsarten (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb) zu den betrieblichen Einkünften zählen, der Rest gilt als außerbetriebliche Einkünfte.

Die 7 Einkunftsarten nach §2 EStG

 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Darunter fallen sinngemäß die Einkünfte von Bauern und Forstwirten. Aber auch Gärtner, Fischzüchter, Imker und Weinbauern.

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden in zwei Gruppen geteilt.

  • Einmal in die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit:
    Darunter fallen ganz bestimmte Tätigkeiten und Berufsgruppen:

    • Freiberufliche Tätigkeiten: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische
    • Berufsgruppen, die eine freiberufliche Tätigkeit begründen: Ärzte, Anwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Ziviltechniker, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer, Hebammen, etc.
  • Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit: Darunter fallen insbesondere Vermögensverwalter (z.B. Hausverwalter oder Aufsichtsräte) und Gesellschafter-Geschäftsführer.

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, Gewinnabsicht haben und am wirtschaftlichen Leben beteiligen und sich NICHT bei den Land- und Forstwirten und auch NICHT bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit wiederfinden, dann gehören Sie hierher, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wenn Sie einen Gewerbeschein haben, dann fallen Ihre Einkünfte eindeutig unter diese Einkunftsart.

Hinweis: Die Unterscheidung zwischen den einzelnen betrieblichen Einkunftsarten ist deshalb wichtig, weil in Abhängigkeit der Einkunftsart unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anwendung kommen können.

4. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit

Wenn Sie Ihre Bezüge aus einem echten Dienstverhältnis erhalten, dann erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Sie schulden dann dem Dienstgeber Ihre Arbeitskraft und sind weisungsgebunden. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Sie haben die Möglichkeit, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Neben Dienstverhältnissen fallen hierunter auch Pensionist*innen.

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zu diesen Einkünften gehören u.a. Dividenden, Gewinnanteile von echten stillen Gesellschaftern, Zinsen, Wechseldiskontbeträge, Sachleistungen, Zero-Bonds, etcc.

Die meisten dieser Einkünfte sind endbesteuert, das heißt die hier anfallende Kapitalertragsteuer (KESt) wird gleich dort einbehalten, wo die Einkünfte ausbezahlt werden, z.B. behält die Bank von den Zinsen die KESt gleich ein. Diese Einkünfte werden also nicht mehr berücksichtigt, wenn es dann später an die Ermittlung des Gesamteinkommens geht.

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Als solches werden Einkünfte bezeichnet, die aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Betrieben aber u.a. auch von Rechten entstehen.

7. Sonstige Einkünfte

Hierzu gehören z.B. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen oder Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen (wenn Sie etwa einmalig eine Vermittlungsprovision erhalten). Ebenfalls sind hier Spekulationsgewinne einzuordnen. Diese erzielen Sie z.B. wenn Sie Gold innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung gewinnbringend verkaufen. Aber das wäre vielleicht auch einen eigenen Blogbeitrag wert.

Wie wird das steuerpflichtige Einkommen?

Wenn man nun alle Einkünfte beisammen hat, dann erhält man die Summe aller Einkünfte.

Grob gesagt, darf man davon dann folgendes abziehen:

Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Quellen:

 

 

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