Unter Fixkosten (auch fixe Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten) versteht man jene Posten in einer Periode, die auch dann anfallen, wenn ein Unternehmer keinen Umsatz erzielt oder keine Produkte erzeugt.
Im Unterschied dazu verändern sich variable Kosten mit der Produktions- bzw. Absatzmenge. Sie sind also mengenabhängig und werden auch als Direktkosten bezeichnet.
Im Zeitverlauf sind alle Kosten variabel. Fixe Kosten können nicht sofort abgebaut werden, sondern bedürfen einer gewissen Wartezeit, z.B. Mietverträge haben eine Kündigungsfrist, Mitarbeiter können arbeitsrechtlich nicht sofort kostenlos freigesetzt werden, Lieferverträge laufen bei deren Auflösung noch eine Zeit lang nach.
Fixkosten passen sich nicht proportional an den Verkaufs- oder Produktionslauf an, sondern steigen meist mit einem „Sprung“. Daher spricht man von sprungfixen Kosten: die Aufnahme eines neuen Mitarbeiters, die Anmietung von neuen Räumlichkeiten zählen zu diesen sprungfixen Kosten.
Wenn ein Unternehmen in einer Periode keine Umsatzerlöse erzielt, so muss er dennoch die Fixkosten bezahlen. Dann sind die Fixkosten bei Null-Umsatz gleich dem Periodenverlust.