Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern des Jahres 2018, die nach dem 30.09.2019 bescheidmäßig festgesetzt werden, beginnt ab 1.10.2019 die sogenannte Anspruchsverzinsung des Finanzamtes zu laufen. Die Verzinsung läuft ab 1.10.2019 bis zum Bescheiddatum (aber maximal für 48 Monate – d.h. Zinsen können auch für Vorjahre anfallen). Die Anspruchszinsen werden pro Jahr mit 2 […]