lohnverrechnung

Ein Tag in der Lohnverrechnung

Personalverrechner oder Lohnverrechnung?

Oftmals wird die Lohnverrechnung mit dem Personalverrechner gleichgesetzt. Allerdings ist Personalverrechner ein selbständiger Beruf ist. Dieser bietet, nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006, Lohn- und Gehaltsverrechnung als Dienstleistung für Unternehmen an. Außer dem Personalverrechner dürfen Lohn- und Gehaltsverrechnung auch Steuerberater, Bilanzbuchhalter, gewerbliche Buchhalter und selbständige Buchhalter anbieten.

Die Lohnverrechnung bezeichnet die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Entgelte (Löhne und Gehälter) sowie derer gesetzlicher und freiwilliger Abzüge. Unterlagen dafür sind Lohnstücklisten, Arbeitszeitkarten, Arbeitsverträge und BUAK Meldungen (BUAK = Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse – im  Baugewerbe wird der Urlaub aus der Bauarbeiterurlaubskasse gezahlt; auch Schlechtwetterausfälle fallen dahinein).

Lohn oder Gehalt? Wie lautet das jetzt richtig?

Wird von einer Arbeitskraft eine im Rahmen eines Arbeitsvertrages vereinbarte Arbeitsleistung erbracht, steht ihr oder ihm ein vertraglich entsprechend festgelegtes Entgelt zu.

Bei Angestellten spricht man von Gehalt und bei Arbeitern man von Lohn. Bei Lehrlingen heißt das Lehrlingsentschädigung.

Lohnsteuer und Einkommensteuertarif

Einkünfte (aus nichtselbstständiger Tätigkeit) unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer.  Arbeitgeber behalten diese bereits bei der Gehalts- bzw. Lohnauszahlung ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer errechnet sich anhand des Einkommensteuertarifs.

Einkommen in €

Einkommensteuer in %

bis 11.000  Steuerfrei
Über 11.000 Euro bis 18.000 Euro pro Jahr  25 Prozent
Über 18.000 Euro bis 31.000 Euro pro Jahr  35 Prozent
Über 31.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr  42 Prozent
Über 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr  48 Prozent
Über 90.000 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr  50 Prozent
Über 1 Million Euro pro Jahr  55 Prozent (befristet bis 2020, danach 50%)

Mein typischer Tagesablauf bei Heller Consult?

Bei mir fängt es in der Früh an mit Emails ansehen und beantworten. Den ganzen Tag über und eigentlich ohne zeitliche Begrenzung erfolgt die Kundenbetreuung. Das heißt, ich beantworte Fragen rund um die Löhne und Gehälter und bin laufend im Kontakt mit WGKK und BUAK. Auch Telefonate mit dem Finanzamt sind Bestandteil meiner Arbeit.

Mein Hauptaugenmerk liegt auf der Abrechnung der Löhne und Gehälter. Hierbei kommt es darauf an, ob nach Stundenlohn oder nach fixem Betrag abgerechnet wird, und nach individuellem Dienstvertrag oder nach Kollektivvertrag.

Mein Tipp: Beachten Sie, dass jedes Jahr ein neuer KV und eine neue Einstufung kommt. (Der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin darf nicht abgestuft werden!) Achten Sie auf die Arbeitsdauer pro Tag, Stunden, die gearbeitet wird, und die verschiedenen Zulagen. Es gibt ganz spezielle Zulagen je nach KV. Je KV sind Abmeldung und Abmeldungsgrund unterschiedlich.

Was ich noch mache, ist die Abrechnung und Überweisung der Sozialversicherung und Lohnsteuer. Die E-Card Gebühr ist jeweils zum Stichtag 15.11. jedes Jahres für das nächste Jahr abzuführen; derzeit beträgt das Service-Entgelt dafür 11,10 Euro pro Person.

Welche Informationen sind für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen besonders von Bedeutung?

Ganz wichtig ist die Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung. Ein Beispiel: Wenn der Mitarbeiter den Firmenhof betritt, muss man versichert sein; er/sie muss also angemeldet sein, wenn er/sie vor Ort erscheint. Man kann zwar rückwirkend anmelden, aber wenn vorher etwas passiert, setzt es hohe (!!!) Strafen. Deshalb: Rechtzeitig anmelden!

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch der Krankenstand. Diesen sofort dem Personal- oder Lohnverrechner bekannt geben. Einen Arbeitsunfall bitte auch immer sofort melden, weil dann eine andere Lohnart angewendet wird. Rückerstattung bei Unfall gibt ab dem ersten Tag, bei Krankenstand ab dem 11. Tag.

Auch bei Krankenstand im Urlaub gibt es einiges zu beachten. Mehr dazu können Sie nachlesen in unserem Blogartikel: Krank im Urlaub: Ist das dann Krankenstand?

Meine Lieblingsaufgabe bei Heller Consult?

Ich bin gerne in Kontakt mit unseren Klienten und Klientinnen und möchte sie bei allen Belangen, was die Lohnverrechnung angeht, unterstützen. Intern gefällt mir der Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen sehr gut. Besonders das gemeinsame Mittagessen bietet sich super dafür an. Dabei wird nach Lösungen gesucht, Tipps gegeben und das Lachen kommt auch nicht zu kurz.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com