Steuern in der Geschichte

Es war einmal….kreative Steuern im Wandel

Österreich hat historisch beachtenswerte Geschichten zu bieten, besonders wenn es um Steuern geht. In meinem (Berufs-)Leben als Steuerberaterin (das bin ich immerhin schon seit 1982)  habe ich einige Steuerreformen miterlebt, sowie Steuern kommen und gehen sehen. Wenn wir weiter in die Geschichte zurückblicken, gab es immer schon bemerkenswert kreative Steuern und auch kreative Steuervermeidung.

Steuern bei Bauten & bauliche Steuervermeidungsmodelle

Stockwerksteuer

Es ist Ihnen sicherlich schon aufgefallen: Viele Wiener Gründerzeithäuser haben sehr kreative Bezeichnungen für die Geschoße. Grund dafür war eine Steuer, die auf die Anzahl der Stockwerke und zwar der nummerischen bezeichneten, eingenommen wurde. Um diese Steuer zu dezimieren, verfielen smarte Hausbesitzer auf unterschiedliche Bezeichnungen. Aus dem ersten Stock wurde das Mezzanin oder auch der Halbstock, dazwischen wurde noch der Hochparterre eingefügt und so begann man das Zählen erst ab dem 3. Geschoß, welches dann der 1. Stock war.

Dachsteuer

Die Dachsteuer war eine Form der Vermögensteuer,  bekannt aus dem antiken Rom, aus Irland und aus Zeiten der Habsburger. Ende des 18. Jahrhunderts wurde diese Steuerreform durch Kaiser Joseph II. eingeführt. Auf Grundlage der Dachfläche wurde die Höhe dieser Steuer berechnet.

Eine andere Variante war das 1572 zur Finanzierung der Türkenkriege eingeführte Rauchfanggeld. In Österreich wurden daher viele Burgen und andere weniger genutzte Gebäude abgedeckt und aufgegeben, um Geld zu sparen.

Beispiele hierfür sind: Burgruine Rauhenstein, Burgruine Glanegg, Ruine Altschielleiten, Burg Klaus und Schloss Zagging. Bei der Burg Gallenstein wurde das Kupferdach abgedeckt und an einen Kupferschmied verkauft.

Fenstersteuer

Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer, auf die zu seinem Wohnraum gehörende Fensterfläche,  zu zahlen hatte. Die Steuer wurde zu Zeiten von Mozart eingeführt und es gibt bis heute Häuser in Wien, die durch besonders kleine Fenster hervorstechen. Meist sind die Mauern sehr dick und die Fenster nach hinten versetzt. Bewundern kann man dies in Wien in den Tuchlauben. Vielen Touristen gefallen diese Häuser sehr gut, weil sie einen sehr bollwerkartigen Charakter haben. Die Story dahinter, dass es sich um ein Steuervermeidungsmodell handelte, ist dennoch relativ unbekannt.

Neue Steuer? Nein eine Namensänderung!

Lohnsummensteuer

Sie war eine der wenigen Abgaben, die auch direkt von der Gemeinde eingehoben wurde. Berechnet wurde die Lohnsummensteuer  von der Bruttolohnsumme eines Betriebes . Sie war jeweils am 15. des Monats fällig. Für Kleinbetriebe gab es eine Ermäßigung, nach der bis zu einem bestimmten Betrag keine Abgabenpflicht herrschte. Die Steuer betrug zuletzt 2 % der Bruttolohnsumme. In Österreich wurde die Lohnsummensteuer mit Wirkung ab 01. Jänner 1994 durch die Kommunalsteuer ersetzt.

U-Bahn-Steuer

Diese wurde 1970 in Wien zur Finanzierung der U-Bahn eingeführt. Damals musste jedes Unternehmen 10 Schilling pro Mitarbeiter und Kalenderwoche an die Stadtkasse zahlen. 2012 wurde sie auf 2 Euro angehoben. Bezahlt wird noch immer und zwar monatlich. Die Abgabe muss vom Arbeitgeber selbst berechnet werden. Der Name U-Bahn-Steuer wurde dann in Dienstgeberabgabe umgewandelt.

Genussmittel blieben nicht von der Steuer verschont

Sektsteuer bzw. Schaumweinsteuer

Diese Steuer wurde 1902 von Wilhelm II. zur Finanzierung der Kriegsflotte eingeführt. Die Steuer ist in Deutschland und auch in Österreich bis heute erhalten geblieben. In Österreich wurde die Schaumweinsteuer im Jahr 2005 auf null gesetzt. Zum 01. März 2014 wurde die Schaumweinsteuer wieder eingeführt und beträgt 1 Euro pro Liter. Eine Ausnahme gibt es: Prosecco Frizzante! Dieser gilt, wegen des geringeren Flaschendrucks, steuerlich als Wein.

Getränkesteuer auf alkoholische Getränke

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 09. März 2000 die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke aufgehoben. Im Zuge wurde ab 2001 die Getränkesteuer auch für alkoholfreie Getränke und für Speiseeis abgeschafft.

Speiseeissteuer in Salzburg

Am 29. Mai 1951 wurde in Salzburg vom Gemeinderat eine Abgabe auf Speiseeis beschlossen. Sie wurde so abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr 1951 einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten mussten. Das sind umgrechnet  € 2543.55 Euro!

 

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