Diesen Zuschuss können Klein- und Mittelbetriebe in Anspruch nehmen, die regelmäßig weniger als 51 DienstnehmerInnen beschäftigen und zwar in diesen Fällen: Wenn die Betriebe DienstnehmerInnen, auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen oder bei sonstigen Krankenständen der DienstnehmerInnen, wenn der Krankenstand länger als 10 Tage […]



