Was ist darunter zu verstehen?
Seit 01. Jänner 2019 gilt das Gesetz zum Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, durch welchen die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr reduziert werden soll. Dies ist solange möglich, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus zu. Dieser beträgt 500 Euro pro Kind und Jahr. Auch hier ist die Voraussetzung, dass für das jeweilige Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Besonderheiten beim Familienbonus Plus
Alleinerziehende und Alleinverdiener erhalten einen Kindermehrbetrag von maximal 250 Euro pro Kind und Jahr.
Bei Kindern, welche nicht in Österreich leben, werden der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag an das Preisniveau des Wohnsitzlandes angepasst. Dies gilt für alle, die im EU/EWR-Raum/Schweiz leben. Kinder, die in Drittstaaten leben, gebührt kein Familienbonus Plus sowie auch kein Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag.
Der Familienbonus Plus aufgeschlüsselt
Der Familienbonus plus beträgt pro Kind bis zum 18. Geburtstag des Kindes 125 Euro monatlich. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt er 41,67 Euro monatlich – solange für das Kind Familienbeihilfe gebührt. Der Anspruch stellt eine monatliche Betrachtung dar. Deshalb steht auch für jene Kinder, die in der zweiten Jahreshälfte geboren wurden, ab 2019 ein aliquoter Anteil von 125 Euro pro Monat zu.
Der Familienbonus Plus ersetzt den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Nicht ersetzt werden die Familienbeihilfe* und der Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag. Als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind Aufwendungen für eine Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes mit 110 Euro je Monat.
*Kann bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. Bezieht man für mind. drei Kinder Familienbeihilfe, kann man einen Mehrkindzuschlag beantragen.
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Wie kommt man zum Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus kann in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (=Steuererklärung) geltend gemacht werden. Wenn man nicht solange warten möchte, kann man monatlich den Steuerabsetzbetrag erhalten, in dem man das Formular E 30 ausfüllt und beim Dienstgeber vorlegt. Dadurch erhält man monatlich 125 Euro netto mehr auf dem Gehaltszettel. Den Link zum Formular gibt es hier: Formular E 30.