Beruf Blogger: Wie sieht das gewerberechtlich und steuerlich aus?

Vielen stellt sich anfangs die Frage, wie man als Blogger Geld verdienen kann. Hier finden Sie kurz zusammengefasst einige Möglichkeiten:

  1. Werbeeinnahmen (Bannerwerbung oder Google AdSense: “Ein direkt von Google  angebotenes Werbeprogramm, in dem man Werbeanzeigen auf seiner Website schalten kann, welche die Inhalte der Zielwebsite berücksichtigen”Bernhard Kastenberger, CMO bei JKV ONLINER AUSTRIA GmbH)
  2. Bezahlte Schreibaufträge
  3. Einnahmen aus Affiliate- bzw. Partnerprogrammen (Vertriebsarten, bei denen ein kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner durch Provisionen vergütet)

Braucht man als Blogger einen Gewerbeschein?

Zuerst lassen Sie uns “Gewerbsmäßigkeit” definieren.

Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese

  • selbständig
  • regelmäßig
  • in Ertragserzielungsabsicht

betrieben wird.

Auch ist zwischen Haupt- und Nebenerwerb zu unterscheiden:

  • Nebenerwerb: kein Gewerbeschein erforderlich
  • Haupterwerb: ein Gewerbeschein kann notwendig werden

Eine Gewerbeberechtigung kann nur für Tätigkeiten erlangt werden, wenn diese

  • der Gewerbeordnung unterliegen
  • nicht gesetzlich verboten sind
  • nicht sittenwidrig sind

Zu beachten ist auch immer die Art der Veröffentlichung

  • Sie veröffentlichen mind. 4x pro Jahr Beiträge auf Ihrem Blog?

Wenn auf Ihrem Blog mindestens 4x im Jahr (also periodisch) Beiträge erscheinen, heißt  diese Tätigkeit: „Herausgabe periodischer Druckwerke durch das Medienunternehmen“. Dies fällt nicht unter die Gewerbeordnung, sondern in den Bereich der „Neuen Selbständigen“. Neue Selbständige gehören keiner Interessensvertretung an und sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert.

  • Sie veröffentlichen NICHT mind. 4x pro Jahr Beiträge auf Ihrem Blog?

Wenn unregelmäßig und seltener als 4x im Jahr Beiträge auf dem Blog veröffentlicht werden UND der Blog Ihren Haupterwerb darstellt, muss ein freies Gewerbe angemeldet werden. Die „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ enthält eine umfangreiche Liste von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Sie müssen einen Gewerbeschein lösen. Dies kann man bei der zuständigen Gewerbebehörde oder bei der Wirtschaftskammer machen. Die SVA wird über die Aufnahme der Tätigkeit automatisch informiert.

Bezahlte Schreibaufträge

Wenn Sie zum Beispiel einen eigenen Blog betreiben und gleichzeitig Beiträge für andere verfassen, fällt das unter den Bereich der journalistischen Tätigkeit. Journalisten sind Freiberufler und Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein. Versichert ist man dann entweder nach dem GSVG oder nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz. In jedem Fall muss eine Meldung an das Finanzamt erfolgen, denn dort wird letztlich entschieden, ob es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um einen Freien Beruf handelt.

Versicherungspflicht

Wichtig ist hier die Frage, ob und wann die Pflichtversicherung beginnt. Dies hängt von der Beitragsgrundlage ab. Die Beitragsgrundlage wird aus den durchschnittlichen monatlichen Einkünften (Einnahmen abzüglich aller Ausgaben) ermittelt.

Update: Es gibt jetzt eine einheitliche Versicherungsgrenze von 5108,40 Euro.

Was müssen Sie tun?

Unabhängig davon, ob Sie die relevante Grenze überschreiten, müssen Sie eine Versicherungserklärung bei der SVA abgeben. Hier geben Sie bereits ein, welche Einkünfte zu erwarten sind.  Wenn die Grenze doch überschreiten wird, geben Sie eine Überschreitungserklärung bei der SVA ab. Die SVA prüft die tatsächlichen Einkünfte und es kann zu Strafzahlungen wegen Überschreitungen kommen.

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge?
Die SVA wird Ihre Beiträge in den ersten drei Jahren auf Basis einer Mindestbeitragsgrundlage berechnen. Erst ab dem vierten Jahr werden die tatsächlichen Beiträge auf Basis Ihrer Steuererklärungen nachbemessen. Wie das genau funktioniert und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem Erstgepräch.

Einnahmen aus Blog steuerpflichtig?

Bezüglich der Einkommensteuer muss wieder unterschieden werden, ob der Blog Ihre Haupteinnahmequelle ist, eine Nebenbeschäftigung darstellt oder aber Sie als Unternehmer oder als Unternehmen einen Blog betreiben.

  • Blog ist Haupteinnahmequelle: Sofern Sie keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt.
  • Blog ist eine Nebenbeschäftigung neben einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen (z.B. einem Dienstverhältnis): Hierbei müssen Sie nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn:
    • die Nebeneinkünfte (Einkünfte aus dem Blog, aber auch andere zusätzliche Einkünfte) in Summe 730 Euro pro Jahr übersteigen

UND

  • Ihr gesamtes Einkommen 12.000 Euro pro Jahr übersteigt
  • Wenn Sie als Unternehmer einen Blog betreiben und daraus Einnahmen erzielen, werden diese in Ihrer Buchhaltung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Einnahmen erfasst und dementsprechend versteuert.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerreglung

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die den Sitz in Österreich haben und die Umsatzgrenze von 30.000 Euro jährlich nicht überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung kann bei Blogger sehr oft vorkommen.

Es kommt auf den Gesamtumsatz eines Jahres an. Wenn verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausgeübt werden, sind die Umsätze zusammenzurechnen. Unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Liefer-/Leistungsort im Inland liegt, Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen. Als Kleinunternehmer sind Sie unecht umsatzsteuerbefreit. Sie verrechnen also keine Umsatzsteuer, dürfen sich aber auch keine Vorsteuer abziehen. Als Kleinunternehmer haben Sie im Normalfall auch keine UID-Nummer

Blogger, die nicht in die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen neben ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung auch, quartalsweise oder monatlich, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Umsatzsteuerpflicht greift ab dem Zeitpunkt, ab dem man Erträge erwirtschaften möchte,

Fazit

Wie Sie in Ihrer individuellen Situation am besten vorgehen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Besonders hinsichtlich der Pflichtversicherung in der GSVG und der Steuerpflicht empfehlen wir Ihnen daher eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com

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