Revue 2016

2016 steuerlich Revue passieren lassen

Wir blicken auf ein – auch in steuerlicher Hinsicht – ereignisreiches Jahr zurück.

Natürlich drehte und dreht sich noch immer alles um die Steuerreform 2015/2016. Die wichtigsten Neuerungen zum Nachlesen finden Sie hier!

Wort und Unsatz des Jahres

Ganz klar das Wort das Jahres war: Registierkasse bzw. Registrierkassenpflicht. Vor ihr kam schon die Belegerteilungspflicht. Auf der Seite der WKO wurde die Belegerteilungspflicht wie folgt definiert:

Für jeden Betrieb besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.“

Anfangs waren die Entrüstung und Angst  groß. Drohten uns etwa Verhältnisse wie in Italien? Nicht ganz, aber der „Un-Satz“ des Jahres 2016 wurde dann doch: „Möchten Sie diese Rechnung haben?“ Gefolgt von: “Bitte,bitte nehmen Sie sie!”

Die Belegerteilung war also von Anfang an fix, was man von der Registrierkassenpflicht nicht sagen kann. Anfangs sollte die Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 bestehen. Seit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 15. März 2016 stand jedoch fest, dass die Registrierkassenpflicht frühestens ab 1. Mai 2016 gilt. Zur Freude derjenigen, die die Anschaffung bislang vertagt haben, zum Ärger derer, die sich bemüht hatten, gesetzeskonform zu sein.

Nun gut, aber wer brauchte und braucht eine Registierkasse?

Wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

    • Wird ein Jahresumsatz von mehr als € 15.000 netto erzielt?
    • Werden Barumsätze von über  € 7.500 netto erzielt?
      Achtung: zu Barumsätzen zählen auch Kreditkartenzahlungen, Bankomatzahlungen, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen!

Genaueres dazu in diesem Beitrag

Nach der Einführung im Mai gab es einen weiteren wichtigen Punkt für die Registrierkasse: den “Sicherheits-September”.

Ab 2017 muss die Registrierkasse mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wenn Sie zu den Pionieren unter den Unternehmern gehörten, konnten Sie diese bereits seit September 2016 in Betrieb nehmen. Es muss (sofern es noch dieses Jahr eine Kontrolle der Finanz bei Ihnen gibt) eine Exportfunktion zur Verfügung gestellt werden und das Ergebnis muss auf einem Datenträger gespeichert werden. Das Format des Exportfiles ist nicht genormt, allerdings empfiehlt sich csv-Format.

Gläsern

Ein entscheidender Schritt, der wegen der Thematik der Registrierkasse etwas unterging, war das Bankenpaket. Schon im März 2015 wurde das Kontenregister erstmals mit Informationen gefüttert. Mit 1. Oktober 2016 wurde es dann ernst.  Der treffende Begriff dazu: das gläserne Konto.

Etwas anders spenden

Zur Erinnerung: Schon bisher waren nur Spenden an begünstigte Organisationen steuerlich absetzbar. Das sind diejenigen Organisationen, die auf der Liste des BMF zu finden sind. Weihnachtszeit heißt auch Spendenzeit. Davor machte die Steuerreform auch nicht halt. Bei Spenden aus den Betriebsausgaben änderte sich nichts, aber  bei Spenden aus dem Privatvermögen (=Sonderausgaben). Ab der Veranlagung 2017, die dann im Jahr 2018 durchgeführt wird, werden abzugsfähige Spenden sozusagen „vollautomatisch“ erfasst.

Mehr Informationen dazu können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Und was bringt 2017?

Wieder was zur Registrierkasse!

Die ab 2017 verpflichtende zusätzliche Sicherheitseinrichtung: Durch diese Zusatzausstattung werden Barumsätze mit einer elektronischen Signatur verkettet.

Achtung: Wenn die Sicherheitseinrichtung in Betrieb genommen wird, muss eine Registrierung über FinanzOnline durchgeführt werden. Nehmen Sie diese bis 31.März 2017 in Betrieb, reicht auch bis zu diesem Zeitpunkt eine Registrierung. Möglich ist diese, wie oben beschrieben, bereits seit 1. September 2016. Für Inbetriebnahmen nach dem 1. April 2017 müssen die Inbetriebnahme und Registrierung binnen einer Woche passieren.

Sie haben noch weitere Fragen?

Natürlich sind wir auch 2017 wieder steuerlich an Ihrer Seite.

Unser Büro ist bis Freitag 23. Dezember 2016 geöffnet. 2017 sehen wir uns ab 2. Jänner wieder

Gerne können Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch bei uns vorbeischauen.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com