Zertifkat

Update: Der 01. April kam- die Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen auch!

Damit an diesem Tag nur Aprilscherze an der Tagesordnung stehen und NICHT die Finanzpolizei, gibt es einiges zu tun.

Ab 2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wenn es vor dem 01. April 2017 eine Kontrolle der Finanz bei Ihnen gibt, muss eine Exportfunktion zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis muss auf einen Datenträger gespeichert werden. Das Format des Exportfiles ist nicht genormt, es empfiehlt sich csv-Format.

Verpflichtende zusätzliche Sicherheitseinrichtung

Durch diese Zusatzausstattung werden Barumsätze mit einer elektronischen Signatur verkettet.

Achtung: Wenn die Sicherheitseinrichtung in Betrieb genommen wird, muss eine Registrierung über FinanzOnline durchgeführt werden.
Nehmen Sie diese bis 31. März 2017 in Betrieb, reicht auch bis zu diesem Zeitpunkt eine Registrierung. Möglich war diese bereits seit dem 01. September 2016.

Für Inbetriebnahmen nach dem 01. April 2017 (weil vorher keine Registrierkassenpflicht bestand) müssen die Inbetriebnahme und somit auch die Registrierung binnen 1 Woche passieren.

Was wird alles registriert?

Registriert werden:

  • die Signatur- und Siegelerstellungseinheit
  • die Registrierkasse selbst

Es wird ein Datenerfassungsprotokolls und der erste „Nullbeleg“ erstellt.

Sollten Sie diese Bestimmungen treffen und Sie von Ihrem Registrierkassenbetreiber diesbezüglich keine Informationen erhalten, empfiehlt sich zeitgerecht die Kontaktaufnahme.

Wie funktioniert die Registrierung praktisch?

Vorbereitend muss bis 01. April 2017 ein eigenes Zertifikat für Registrierkasse bei em Anbieter (A-Trust, GlobalTrust) erworben werden.

Die eigentliche Registrierung kann auf verschiedenem Wege erfolgen:

  1. Besitzen Sie keinen eigenen Finanzonline-Zugang, hat Ihr Steuerberater die Möglichkeit zur Anlage eines Benutzers für das Registrierkassen-Webservice. Es handelt sich um einen eingeschränkten Zugang für die Klienten, bei dem andere Funktionen des FinanzOnline nicht genutzt werden können.
  2. Ihre Registrierkasse kann eine XML-Datei erstellen, die dann von Ihrem Steuerberater übermittelt wird.
  3. Direkteingabe im FinanzOnline
  4. Unternehmer, die keinen Internetanschluss haben, steht das Formular RK1 zur Verfügung. Dieses Formular finden Sie hier zum Download.

So helfen wir Ihnen

  • Beratung zu steuerlichen Fragen
  • Registrierkassen-Webservice
  • Hilfe bei FinanzOnline FileUpload
  • Registrierung einer Signatur- und Siegelerstellungseinheit

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Wir freuen uns Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch begrüßen zu dürfen!

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com