Adventzeit ist auch Spendenzeit! Hier sehen Sie auf einen Blick wie Spenden auch Ihnen selbst bzw. Ihrem Unternehmen nützen – wenn das auch nicht das Hauptziel des Spendens sein sollte!
Wenn Sie Spenden absetzen möchten, ist vorerst zu unterscheiden an wen und zu welchem Zweck gespendet wird:
- Ausdrücklich im Einkommensteuergesetz angeführte Einrichtungen (§ 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs. 4 EStG)
Das sind bestimmte Forschungseinrichtungen, Einrichtungen zur Erwachsenenbildung und Universitäten – eine detaillierte Aufzählung finden Sie hier. - Zusätzlich sind auch Spenden für mildtätige Zwecke absetzbar, wenn die empfangende Organisation in der BMF-Liste aufscheint. Weitere Voraussetzung für die Absetzbarkeit im Jahr 2014 ist, dass die Spende auch in diesem Jahr geleistet wurde und nachgewiesen werden kann.
- Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, können betragsmäßig unbegrenzt geltend gemacht werden – aber ACHTUNG, diese Spenden müssen der Werbung dienen.
Spenden Sie aus Privatvermögen oder aus Betriebsvermögen?
- Privatspenden sind als Sonderausgabe zu berücksichtigen bis max. 10% der Einkünfte des laufenden Jahres
Achtung: Bei Privatspenden werden grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Bei Spenden an die im EStG aufgezählten Einrichtungen (siehe oben Punkt 1) sind allerdings auch Sachspenden aus dem Privatvermögen abzugsfähig.
- Spenden aus Betriebsvermögen sind als Betriebsausgabe zu berücksichtigen bis max. 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres
Unternehmen können Geld- und Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.