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Welche Spenden können in welcher Höhe abgesetzt werden?

Adventzeit ist auch Spendenzeit! Hier sehen Sie auf einen Blick wie Spenden auch Ihnen selbst bzw. Ihrem Unternehmen nützen – wenn das auch nicht das Hauptziel des Spendens sein sollte!

Wenn Sie Spenden absetzen möchten, ist vorerst zu unterscheiden an wen und zu welchem Zweck gespendet wird:

  1. Ausdrücklich im Einkommensteuergesetz angeführte Einrichtungen (§ 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs. 4 EStG)
    Das sind bestimmte Forschungseinrichtungen, Einrichtungen zur Erwachsenenbildung und Universitäten – eine detaillierte Aufzählung finden Sie hier.
  2. Zusätzlich sind auch Spenden für mildtätige Zwecke absetzbar, wenn die empfangende Organisation in der BMF-Liste aufscheint. Weitere Voraussetzung für die Absetzbarkeit im Jahr 2014 ist, dass die Spende auch in diesem Jahr geleistet wurde und nachgewiesen werden kann.
  3. Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, können betragsmäßig unbegrenzt geltend gemacht werden – aber ACHTUNG, diese Spenden müssen der Werbung dienen.

Spenden Sie aus Privatvermögen oder aus Betriebsvermögen?

Achtung: Bei Privatspenden werden grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Bei Spenden an die im EStG aufgezählten Einrichtungen (siehe oben Punkt 1) sind allerdings auch Sachspenden aus dem Privatvermögen abzugsfähig.

 Unternehmen können Geld- und Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.

 

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