Die Reise der Steuern 2021 geht weiter. Die befristeten steuerlichen COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen gehen in die Verlängerung. Hier findest Du einen Überblick: Diese Maßnahmen werden bis zum 31. März 2021 verlängert: Abgabenstundungen Die Maßnahme, keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festzusetzen, wird verlängert. Gebührenbefreiung Gebührenbefreiung (Bundesverwaltungsabgaben) von Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte, im Zusammenhang mit COVID-19. Steuerfrei ausbezahlt werden […]