Covid19: Das kommt 2021 steuerlich auf uns zu

frau trägt eine maske im büro

Die Reise der Steuern 2021 geht weiter. Die befristeten steuerlichen COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen gehen in die Verlängerung. Hier findest Du einen Überblick: Diese Maßnahmen werden bis zum 31. März 2021 verlängert: Abgabenstundungen Die Maßnahme, keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festzusetzen, wird verlängert. Gebührenbefreiung Gebührenbefreiung (Bundesverwaltungsabgaben) von Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte, im Zusammenhang mit COVID-19. Steuerfrei ausbezahlt werden […]

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