Fahrplan für Dein E-Commerce Business Teil 1 Gründung

Jedes Jahr wagen ca. 32.000 kreative und mutige Köpfe den Schritt in die Selbstständigkeit. Mit den ersten Online-Shops in den Startlöchern ist die Vorfreude kaum noch zu stoppen. Gratulation, wenn Du Dich dazu entschieden hast – der Schritt in die Selbstständigkeit ist großartig, aufregend und erfordert vor allem auch Mut. Im ersten Teil unserer Blogserie bekommst Du den Fahrplan (Business Class und ohne Verspätungen) in die Hand, der Dich durch die Gründung Deines ersten Online-Business begleitet.

Mach Dein Ding: Die Geschäftsidee

Das Erste, was Du brauchst, um ein Unternehmen zu gründen, ist eine Geschäftsidee – und zwar eine Gute. Sie ist das Herz des Business, baue sie zu einem Geschäftsmodell aus und beschreibe sie in Deinem Businessplan. Du musst das Rad nicht neu erfinden, passe Deine Idee an Deine Persönlichkeit und Zielgruppe an.

Wähle Deine Rechtsform

Die häufigsten Rechtsformen im E-Commerce ist der Einzelunternehmer und die GmbH. Ein Einzelunternehmen ist dabei die einfachste Rechtsform und wird meist zu Beginn einer Unternehmung gewählt. Unser Avatar in diesem Blogbeitrag ist Erich, Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter und Neugründer im Bereich Amazon FBA.

PS: Nur weil Du die Rechtsform des Einzelunternehmers wählst, heißt das nicht, dass Du keine Mitarbeiter beschäftigen kannst.

Das Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung und somit:

1. Haltestelle: Gewerbeschein beantragen

Ob Du einen Gewerbeschein brauchst oder nicht, hängt von Deiner Tätigkeit ab. Höchstwahrscheinlich wirst Du zum Betreiben eines Online-Shops einen Gewerbeschein benötigen, auch wenn Du nur nebenberuflich tätig bist. Wenn Du Dir nicht so ganz sicher bist, kannst Du hier nachschauen, ob du einen Gewerbeschein brauchst oder nicht.

Einen Gewerbeschein beantragt man bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem zuständigen Magistrat: persönlich, schriftlich, oder elektronisch.

Tipp: Unbedingt Handysignatur beantragen – das macht das Leben als Unternehmer so viel einfacher.

Hier kannst Du Dein Gewerbe elektronisch anmelden:

  • Anmeldung mit Handy-Signatur (→ oesterreich.gv.at)
  • USP-Anmeldung mit USP-Kennung oder Handy-Signatur
  • GISA

Schriftlich

  • unterschriebener Antrag per Post

Kosten: Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos. Du zahlst lediglich für die WKO Grundumlage. Diese beträgt je nach Branche zwischen € 85,00 und € 150,00 pro Jahr.

2. Haltestelle: Meldung beim Finanzamt

Anmeldung des Unternehmens & Beantragung der Steuernummer

Nach der Gewerbeanmeldung füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Verf 24 für Einzelunternehmen und Verf15 für GmbH) aus. Diesen erhältst Du entweder per Post, über die Webseite des BMF oder über FinanzOnline. Hast Du einen FinanzOnline Zugang, kannst du Dein Unternehmen über Services > Erklärungswechsel anmelden. Nachdem Du den Fragebogen ausgefüllt hast, bekommst Du ggf. eine Steuernummer und eine UID Nummer (Formular U15) zugeteilt.

Die Meldung beim Finanzamt ist innerhalb eines Monats zu erledigen.

*Nebenberuflich Selbstständig:
Du füllst das Formular Verf24 aus, mit der Ergänzung, dass Du neben den angeführten Einkünften auch Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehst. Die beim Finanzamt bereits bestehende Steuernummer (z.B. Arbeitnehmerveranlagung) bleibt bestehen. *Tipp: Konkurrenzklauseln im Arbeitsvertrag beachten. Besprich diesen Schritt mit Deinem Arbeitgeber.

Beim Ausfüllen der Formulare kann Dich der Steuerberater unterstützen und beraten.

3. Haltestelle: Meldung bei der Sozialversicherung

Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Gewerbeberechtigung erlangt wird. Die Gewerbebehörde übermittelt die Gewerbeanmeldung der SVS automatisch. Daraufhin erhältst Du ein Schreiben der SVS. Trotzdem musst Du Dich innerhalb eines Monats bei der SVS melden. Die Versicherungserklärung kann Online oder per Post bei der SVS eingebracht werden.

Beachte: Grundsätzlich muss sich jeder Selbstständige pflichtversichern. Unter bestimmten Voraussetzungen (Kleinunternehmerregelung & sofern der Gewinn den Betrag von 5.710,32 Euro Jahr nicht überschreitet) kann man sich befreien lassen. Siehe auch Sonderregelung.

Berechnung der Beiträge: Im Regelfall zahlen Selbständige etwa 27 Prozent Ihres Jahresgewinns für Pensions- und Krankenversicherung. Für Neugründer wird in den ersten 3 Jahren der Mindestbetrag verrechnet.

Achtung: Häufig kommt es zu Nachzahlung nach dem 2. Jahr – Beachte also, dass Du entsprechend Rücklagen für die SVS Nachzahlungen aufbaust. Mehr Infos findest Du unter www.svs.at.

Sonderregelung:
Wenn Du z.B. nebenberuflich selbständig bist und Dein Gewinn den Betrag von 5.710,32 Euro Jahr nicht überschreitet oder Du Kleinunternehmer bist (Jahresumsatz € 35.000), dann kannst Du Dich von den SVS Beträgen befreien lassen. Somit zahlst Du nur den Unfallversicherungsbeitrag von 10,42 im Monat.

Tipp e-Gründung: Als Neugründer kannst Du über das Unternehmerservice Portal (USP) zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen:

Einzelunternehmen (unter bestimmten Voraussetzungen auch Ein-Personen-GmbHs) können gewisse Gründungsformalitäten, wie Gewerbeanmeldung, Anmeldung bei Sozialversicherung und Finanzamt über das USP elektronisch erledigen. Dazu wird die Handy-Signatur oder Bürgerkarte benötigt.

Welche Kosten kommen also bei der Gründung auf Dich zu?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erich`s Unternehmerreise geht weiter: In Part 2 sprechen wir über die Geschäftsorganisation in der Buchhaltung und in Part 3 gehen wir auf das Marketing näher ein.

Hier findest Du eine Auflistung von weiteren Anlaufstellen für die Unternehmensgründung:

Quelle: WKO, SVS, USP

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