Nicht lange ist es her, da hat ein gerade mal 17-jähriger den Duo-Wettbewerb die „Fortnite-Weltmeisterschaft“ gewonnen – und damit ein Preisgeld in Höhe von 1,5 Millionen Dollar. Das macht E-Sports möglich.
E-Wie bitte?
E-Sports sind sportliche Wettkämpfe zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen. Bekannte Spiele sind CS – Counter Strike, Dota, LOL – League of Legends oder eben Fortnite.
In Frankreich ist E-Sport offiziell als eigene Sportart anerkannt. In Österreich noch nicht, obwohl es schon über 32.000 erfasste Spieler gibt. Der Löwenanteil davon spielt in der Freizeit. Aber es gibt auch professionelle E-Sportler, diese werden „Pro-Gamer“ genannt. E-Sport wird von diesen Pro-Gamern beruflich und zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts als Erwerbstätigkeit ausgeübt.
E-Sports Vereine
In Österreich gibt es ebenfalls E-Sports-Vereine. Diese haben sich als gemeinnützig eingestuft und erhalten somit Steuerprivilegien.
Ein Verein – Steuerliche Revue
Ein Verein kann gemeinnützig sein – oder eben auch nicht. Ist er nicht gemeinnützig, zahlt auch ein Verein Steuer (wie z. B. ein Unternehmen). Beispiel: ein Fußballverein betreibt in der Nähe des Stadions ein Café.
Gemeinnützig sind gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) Vereinszwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Das Finanzamt entscheidet erst im Rahmen der Steuerprüfung mit Beschluss, ob ein Rechtsträger gemeinnützig ist oder nicht. Ein Bescheid des Finanzamtes kann vor dem Bundesfinanzgericht und schlussendlich beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden. Das sind allerdings teure Rechtsverfahren.
Die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins ist nicht immer so günstig, wie auf den ersten Blick vermutet wird. Bei der Umsatzsteuer handelt sich um die sogenannte „unechte Steuerbefreiung“: hier braucht zwar keine USt abgeführt zu werden, aber es kann auch keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
Für alle Fragen bezüglich (gemeinnütziger) Vereine ist diese Seite des BMF nützlich.
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Wann ist Sport, Sport?
Der Europäische Gerichtshof hat Sport als eine Tätigkeit definiert, die durch eine nicht unbedeutende körperliche Komponente gekennzeichnet ist. Wenn eine Anerkennung von E-Sports als Sport kommt, kann dies steuerrechtliche Aspekte haben. Zum Beispiel wie gewonnenes Preisgeld versteuert wird.
Steuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern
Bei Preisgeldern, die im Rahmen einer inländischen Sportveranstaltung bezogen werden, hängt es davon ab, ob für Sportler die Preisgelder als steuerlich relevante „Einkunftsquelle“ oder eine (steuerrechtliche) „Liebhaberei“ gesehen werden. Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von positiven Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben. Bei der Liebhaberei liegt folglich keine wirtschaftlich relevante, auf die Erzielung von positiven Einkünften gerichtete Tätigkeit vor. Aus der Liebhaberei resultierende Einkünfte sind nicht steuerbar, negative Einkünfte, also Verluste, können folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsquellen ausgeglichen werden.
Beruf Profisportler
Profisportler üben ihren Sport berufsmäßig aus. Die erzielten Preisgelder sind Teil der Einkünfte von Profisportlern. Diese sind daher einkommensteuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für österreichische Sportler, sondern ebenfalls für ausländische, welche in Österreich tätig werden.
Ausländische Profisportler, die in Österreich an einer Sportveranstaltung teilnehmen, haben ausbezahlte Preisgelder auch hier zu versteuern.