Als Kleinunternehmer sind Sie unecht umsatzsteuerbefreit. Das heißt, es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Grundsätzlich müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen und auch keine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer beantragen (wann Kleinunternehmer doch eine UID-Nummer benötigen habe ich hier bereits ausführlich erklärt). Mit dem Wörtchen “grundsätzlich” geht in rechtlichen Fragen ja immer einher, dass […]