Unter diesem Begriff aus dem Steuerrecht versteht man – vereinfacht ausgedrückt – den Wechsel von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform, wobei der Betrieb grundsätzlich unverändert fortbesteht. Nach allgemeinem Steuerrecht hätte eine solche Vermögensübertragung ertragsteuerliche Konsequenzen. So würden bei einem Verkauf oder einer Liquidation zwangsweise die im Betrieb steckenden stillen Reserven aufgedeckt werden, die dann […]