Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

GPLA SVA

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, kurz SV-ZG, dient zur besseren Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit. Das SV-ZG trat rückwirkend mit 01. Juli 2017 in Kraft und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungs-Verfahren anzuwenden. First Things First:  Welche Arten von selbständigen Tätigkeiten gibt es? Gewerbliche Erwerbstätigkeit Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird unterschieden zwischen “freien Gewerben” (z.B. Handelsgewerbe) und “reglementierten Gewerben” […]

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