Steueroptimierung zum Jahresende

Eine unechte Steuerbefreiung = Kleinunternehmerregelung Unternehmer und Unternehmerinnen mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 Euro (dies entspricht einem Bruttoumsatz bis zu € 36.000 Euro, bei nur 20%igen Umsätzen) sind von der Umsatzsteuer befreit, denn sie gelten umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden. Kleinunternehmern steht allerdings kein […]

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