
Laut einer jüngsten Studie, die im Mai vom Wissenschaftsministerium vorgestellt wurde, arbeiten 61 Prozent der Studierenden neben ihrer Ausbildung. Gleichzeitig bezieht ein Großteil der unter 24-jährigen Studierenden auch die Familienbeihilfe. Aus diesem Grund lohnt es sich darüber Bescheid zu wissen, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt und diese sogar zurückgezahlt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. […]