Ab 1.1.2016 soll in der Bauwirtschaft ein strengerer Wind wehen. Um Schwarzlohnzahlungen einzudämmen sind Barzahlungen an Arbeiternehmer*innen, die Bauleistungen erbringen künftig verboten. Was sind Bauleistungen? Das ist gemäß §19 Abs. 1a wie folgt definiert: „Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Beseitigung oder Reinigung von Bauleistungen dienen“ Definiert wird in den Richtlinien […]