
Alle Unternehmer, deren Wirtschaftsjahr ab Jänner 2017 beginnt, können wieder in verschiedene Wertpapiere investieren, wenn sie den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen wollen. (Zuvor waren vorübergehend nur Wohnbauanleihen als begünstigte Wirtschaftsgüter geeignet, um Steuern zu sparen.) Gleich geblieben ist jedoch, dass diese Wertpapiere ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben. Geschichte Der Gewinnfreibetrag […]