Handwerker und Steuern

Serie: Steuerberatung für Handwerker – Teil 1

Willkommen zu unserer Artikel-Serie: Steuerberatung für Handwerker. Wir widmen uns den steuerlichen und unternehmerischen Spezialthemen dieses Gewerks.

Fallen in der Erstellung der Steuererklärung

Handwerk hat goldenen Boden. So lautet zwar ein Sprichwort, doch die Zeiten haben sich verändert. Handwerksbetriebe müssen vermehrt ein Auge auf ihre Produktivität haben, insbesondere der Personalkosten Block kann sehr umfangreich sein. Auch das Thema Materialeinsatz muss beobachtet werden.

Beim Handwerksbetrieb geht es halt nicht mehr nur um Steuern, sondern um eine transparente Abbildung der Geschäftsprozesse durch die Buchhaltung. Spätestens seit der Einführung der Registrierkassen Verpflichtung ist klar, dass sämtliche Geschäfte einfließen müssen. Handwerker zähle ich persönlich zu den solidesten Unternehmern und Unternehmerinnen in Österreich.

Früher gab es Richtpreise von der jeweiligen Innung, wie der einzelne Handwerksbetrieb kalkulieren soll. Stundensätze und Materialaufschläge richteten sich nach dem, was der Mitbewerb berechnete.

Reporting, Zahlenanalysen, Trenderkennung

Heute geht es um das wichtige betriebliche Reporting, d.h. jederzeit zu wissen, wo man steht: Auslastungsgrad, verrechenbarer Zeiten, verrechenbare, produktive Stunden, Materialeinsatz, Materialschwund, Aufschläge, Auftragsstand, nachhaltige Entwicklung des eigenen Geschäftes. Dazu kommen steuerliche, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und Fragen der Zukunftssicherung, die für den jeweiligen Unternehmens, den Eigentümer von Relevanz sind. Die Insolvenzgefahr trifft ebenfalls österreichische Handwerksbetriebe, denen die Puste ausgegangen ist. Konkursgründe sind meistens mit fehlender Liquidität und dem Ausfall von Kundenforderungen verbunden, aber auch die Gebietskrankenkasse schlägt immer häufiger zu.

Unternehmensformen & Haftungsfälle

Es geht hier auch um richtige Unternehmensformen. Soll ich als Handwerker eine GmbH gründen, wie sieht mit der Beschäftigung von Mitarbeitern aus? Kann ich die Haftung völlig ausschließen?

Einmal vorweg: Haftung lässt sich nie völlig ausschließen, da man als Unternehmenseigentümer bzw. Geschäftsführer allenfalls auch für Geschäftsfälle haftet, zu denen man wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist.

Was könnte das sein? Die nicht rechtzeitige Anmeldung von Mitarbeitern; bei einer Betriebsprüfung stimmen Umsatz und Wareneinsatz nicht zusammen, die Zeitaufzeichnungen der Mitarbeiter sind unvollständig, die betriebliche Nutzung des Fuhrparks ist steuerlich nicht richtig dokumentiert. Inventuren, insbesondere am Jahresende, sind nicht schlüssig. Der Eigenverbrauch wurde übersehen, Sublieferanten und Subdienstleister stellen sich nachträglich als Problem heraus, weil diese in der Unternehmerkette insbesondere die Umsatzsteuer nicht abgeführt haben. Gewerbetreibende, die nicht nur in Österreich sondern auch in anderen europäischen Ländern Geschäfte anbahnen, haben umsatzsteuerrechtliche und auch ertragsteuerrechtliche Belange genau im Auge zu haben.

Sie haben weitere Fragen?

Melden Sie sich JETZT für ein kostenloses Erstgespräch bei uns an!

Der Unternehmerlohn

Und was bleibt dann für den Unternehmer, die Unternehmerin, als ausreichender Gewinn übrig? Ich kenne Installateure, die unterm Strich weniger verdienen als ihre Vorarbeiter.

Gewinn sollte sich aus der Abgeltung des unternehmerischen Risikos plus dem sogenannten Unternehmerlohn zusammensetzen. Wenn der betrieblichen Gewinn vor Steuern nicht ausreicht, um dem Chef oder der Chefin ein adäquates ihrer Qualifikation und Position entsprechendes „Gehalt“ auszuzahlen, dann stimmt etwas nicht in der Strategischen Positionierung und klarerweise in der Kalkulation. Oder auch in der Beaufsichtigung des Teams und in der Kontrolle der Leistungszeiten.

Die Konjunktur

Einige Gewerbe sind ja stark der konjunkturellen Entwicklung ausgesetzt, insbesondere das Baugewerbe, das Baunebengewerbe wie Maler, Tapezierer, Installateure und Elektriker sowie Dachdecker Glaser und Spengler. Wird viel gebaut oder saniert, dann sind diese Betriebe gut ausgelastet. Macht das Wetter einen Strich durch die Rechnung, dann kann es Einbrüche geben, die Fertigstellung der Baustelle, des Daches verzögert sich. Bekanntes Desaster, klaro, aber nicht gerade erfreulich. Die meisten Unternehmen gleichen diese saisonalen Schwankungen natürlich mit der Freistellung der Mitarbeiter, Kurzarbeit, Betriebsurlaub etc. aus. Aber das Wetter lässt sich nicht langfristig prognostizieren.

Unsere Mission als Ihr Steuerberater

Wir Steuerberater sind schon lange nicht mehr nur auf die Zahlen der Vergangenheit orientiert. Uns trifft in erster Linie die Verpflichtung, den Handwerksbetrieb bei der Ausrichtung und Gestaltung seiner Positionierung, bei Preis- und Nachkalkulationen und sogar bei der Zielgruppenfestlegung zu unterstützen. Auch sind wir eine Art „Schutzschild“, denn es heißt, negative Entwicklungen, beispielsweise im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, rechtzeitig zu diagnostizieren und für den Handwerk abzufangen.

Ist noch etwas unklar?

Gerne gehen wir alles mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Hier sind unsere Daten zur Anmeldung zu einem kostenlosem Erstgespräch.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com